Baugebiete

Die Ausweisung von Baugebieten stellt eine wichtige Aufgabe dar, um Bauwilligen die Schaffung von Eigenheimen zu ermöglichen. Sofern Sie am Erwerb eines gemeindlichen Baugrundstücks interessiert sein sollten wird Ihnen empfohlen sich in die Bewerberliste der Gemeinde Wenden eintragen zu lassen. Ortsansässige Bewerber werden bei der Vergabe von gemeindlichen Baugrundstücken grundsätzlich bevorzugt.

Die Grundlage für die Aufnahme in die Bewerberliste der Gemeinde Wenden ist der Eingang einer schriftlichen Bewerbung. Das dazugehörige Formular kann über das Bürgerserviceportal abgerufen werden. Über die Vergabe von gemeindlichen Baugrundstücken entscheiden die jeweiligen örtlichen Ratsmitglieder unter Zustimmung der Vorsitzenden der im Rat der Gemeinde Wenden vertretenen Fraktionen. 

Die Beurkundung des zu schließenden notariellen Grundstückskaufvertrages kann dann durch einen Notar Ihrer Wahl vorgenommen werden. Das erworbene Baugrundstück ist innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren nach Vertragsabschluss mit einem Wohnhaus mit maximal zwei Wohneinheiten zu bebauen. Eine Wohneinheit ist über einen Zeitraum von acht Jahren nach Vertragsabschluss selbst zu nutzen.

Für Auskünfte zu der Vergabe von gemeindlichen Baugrundstücken wenden Sie sich bitte an Herrn Dirk Rasche.

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