Baugebiete

Die Ausweisung von Baugebieten stellt eine wichtige Aufgabe dar, um Bauwilligen die Schaffung von Eigenheimen zu ermöglichen. Sofern Sie am Erwerb eines gemeindlichen Baugrundstücks interessiert sein sollten wird Ihnen empfohlen sich in die Bewerberliste der Gemeinde Wenden eintragen zu lassen. Ortsansässige Bewerber werden bei der Vergabe von gemeindlichen Baugrundstücken grundsätzlich bevorzugt.

Die Grundlage für die Aufnahme in die Bewerberliste der Gemeinde Wenden ist der Eingang einer schriftlichen Bewerbung. Das dazugehörige Formular kann über das Bürgerserviceportal abgerufen werden. Über die Vergabe von gemeindlichen Baugrundstücken entscheiden die jeweiligen örtlichen Ratsmitglieder unter Zustimmung der Vorsitzenden der im Rat der Gemeinde Wenden vertretenen Fraktionen. 

Die Beurkundung des zu schließenden notariellen Grundstückskaufvertrages kann dann durch einen Notar Ihrer Wahl vorgenommen werden. Das erworbene Baugrundstück ist innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren nach Vertragsabschluss mit einem Wohnhaus mit maximal zwei Wohneinheiten zu bebauen. Eine Wohneinheit ist über einen Zeitraum von acht Jahren nach Vertragsabschluss selbst zu nutzen.

Für Auskünfte zu der Vergabe von gemeindlichen Baugrundstücken wenden Sie sich bitte an Herrn Dirk Rasche.

Die Gemeinde Wenden bietet im obigen Bereich insgesamt acht Baugrundstücke zu einem Kaufpreis von 146,00 Euro/qm an. Im Kaufpreis enthalten sind der Grundstückskaufpreis sowie die jeweiligen Ablösebeträge für den Erschließungsbeitrag nach Baugesetzbuch (BauGB) und den Kanalanschlussbeitrag gemäß § 8 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (KAG NW). Nicht im Kaufpreis enthalten sind die Kanalanschlusskosten nach § 10 KAG NW.

Kaufpreisermäßigung:
Erwerbern mit Kindern wird auf den Erwerb eines gemeindlichen Baugrundstücks eine Kaufpreisermäßigung von 2.000,00 € für jedes auf der Steuerkarte verzeichnete Kind gewährt. Sie wird in diesem Rahmen auch für Kinder gewährt, welche in einem Zeitraum von acht Jahren nach dem Erwerb des Baugrundstücks geboren werden. Die Regelungen beziehen sich analog auf ein Adoptionsverfahren.

Auflagen:
Das jeweilige Baugrundstück ist innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren nach dem Abschluss des notariellen Grundstückskaufvertrages mit einem Wohnhaus mit maximal zwei Wohneinheiten zu bebauen. Das Wohnhaus
muss über einen Zeitraum von acht Jahren nach Vertragsabschluss selbst genutzt werden.

Bewerbungen:
Interesse am Erwerb eines der obigen Baugrundstücke kann bis spätestens zum 31.01.2025 im Bürgerserviceportal der Gemeinde Wenden unter Bewerbung um ein Baugrundstück - Serviceportal bekundet werden. Bewerbungen, die nach Fristablauf eingehen, werden im Rahmen der Grundstücksvergabe nicht mehr berücksichtigt und sind gegenstandslos.

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