Haushaltsplanung

Haushaltsplanung

Die Gemeinde hat auf Grundlage der §§ 78 und 79 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen jedes Jahr einen Haushaltsplan zu erlassen, der unter anderem die Haushaltssatzung enthält. Dieser beinhaltet zudem alle Einzahlungen und Auszahlungen bzw. Erträge und Aufwendungen, die zur Erfüllung der gemeindlichen Aufgaben notwendig sind, sowie die geplanten Investitionen

Der Rat der Gemeinde Wenden beschließt jedes Jahr über eine Haushaltssatzung mit dem dazugehörigen Haushaltsplan als Grundlage der Haushaltswirtschaft der Gemeinde.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan beinhalten sämtliche Zahlungsverpflichtungen, Ausgabeplanungen und Einnahmeerwartungen eines Haushaltsjahres. 
Die in § 5 der Satzung festgelegten Steuersätze für die Grundsteuer A und B und die Gewerbesteuer haben direkte Auswirkungen auf die Einwohner und Abgabepflichtigen. Die übrigen Festlegungen binden nur die Verwaltung und führen nicht zu Rechtsansprüchen der Einwohner und Abgabepflichtigen.

Bevor der Rat über die Haushaltssatzung entscheidet, haben alle Einwohner und Abgabepflichtigen die Möglichkeit, sich durch Einwendungen an dem Verfahren zu beteiligen. Durch eine öffentlichen Bekanntmachung wird auf diese Möglichkeit hingewiesen.
Die vom Rat verabschiedete Haushaltssatzung wird ebenfalls öffentlich bekannt gemacht. Interessierte Personen können die Haushaltssatzung und alle Anlagen einsehen.

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