Innen- und Außenbereichssatzungen

Neben den Instrumenten der Bebauungspläne und Vorhabenbezogenen Bebauungsplane stehen den Kommunen weitere Satzungen zur städtebaulichen Ordnung und Entwicklung zur Verfügung.  Baurechtlich wird grundsätzlich zwischen dem Innenbereich gem. § 34 BauGB und dem Außenbereich gem. § 35 BauGB unterschieden. § 34 BauGB regelt zu Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, also werden Art und Maß baulicher Nutzungen, Bauweisen und der überbaubaren Grundstücksfläche der Umgebungsbebauung herangezogen, um sicherzustellen, dass sich ein Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.

Im Außenbereich gem. § 35 BauGB ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und die vorgaben von § 35 Abs. 1 BauGB zutreffen.

Innenbereichssatzungen nach § 34 BauGB

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