E-Rechnungen

Nach dem Wachstumschancengesetz ist die Gemeinde Wenden ab dem 01.01.2025 verpflichtet, sogenannte E-Rechnungen empfangen zu können.

Bei einer elektronischen Rechnung im Sinne dieses Gesetzes handelt es sich um eine Rechnung im XML-Format nach dem europäischen Standard „X-Rechnung“. Eine Rechnung im PDF-Format, welche bspw. per E-Mail versandt wurde, stellt in diesem Sinne keine E-Rechnung dar.

Gemäß § 3 Absatz 2 Satz 1 der Verordnung zur Ausgestaltung des elektronischen Rechnungsverkehrs nach § 7a des E-Government-Gesetzes Nordrhein-Westfalen (E-Rechnungsverordnung NRW) ist für die Übermittlung von elektronischen Rechnungen an Behörden des Landes das Vergabeportal des Landes Nordrhein-Westfalen zu nutzen.

Die Zusendung der elektronischen Rechnungen ist unter anderem über die E-Rechnungs-Webfunktion auf der Internetseite vergabe.nrw.de oder als Direktversand per Mail an eingang@​erechnung.nrw möglich. Für die Nutzung der E-Rechnungs-Webfunktionen ist eine Registrierung zwingend erforderlich.

In jeder Rechnung muss unabhängig vom Übertragungsweg die Leitweg-ID des Rechnungsempfängers angegeben sein.

Die Leitweg-ID der Gemeinde Wenden ist folgende: 059660028028-31001-35

Gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 der E-Rechnungsverordnung NRW sind wir verpflichtet, grundsätzlich den Datenaustauschstandard X-Rechnung zu verwenden. Eine ZUGFeRD-Rechnung wird nur angenommen und verarbeitet, sofern sie dem Profil X-Rechnung des aktuellsten ZUGFeRD-Standards entspricht.

Weitere Hinweise finden Sie hier.
 

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