Schülerfahrverkehr

Grundsätzlich müssen die Erziehungsberechtigten dafür Sorge tragen, dass Ihr schulpflichtiges Kind ordnungsgemäß am Unterricht und an sonstigen Veranstaltungen der Schule regelmäßig teilnimmt. Gemeinsam mit den Kommunen der Kreise Siegen-Wittgenstein und Olpe unterstützen wir Sie jedoch gerne bei der Beförderung Ihrer Kinder und seit vielen Jahren stellen wir allen Schülerinnen und Schüler ein kostenloses Schüler-Ticket zur Nutzung der bestehenden  Buslinien zur Verfügung.

Dem Schulträger obliegt jedoch keine Pflicht zur Beförderung. D.h. können Busfahrten witterungsbedingt oder aufgrund von Fahrplanänderungen durch die VWS nicht stattfinden, sind Eltern verpflichtet Sorge dafür zu tragen, dass Ihr Kind zur Schule gelangt.

Gegebenenfalls kann gem. Schülerfahrkostenverordnung eine Erstattung der Fahrtkosten erfolgen. 

Die Schülerinnen und Schüler der Grundschulen und weiterführenden Schulen erhalten jedes Jahr ein SchülerTicket der Verkehrsbetriebe Westfalen Süd GmbH, welches während des gesamten Schuljahres (auch in den Ferien) im gesamten Binnennetz Westfalen-Süd ohne zeitlichen Einschränkungen gilt. Das Ticket gilt für den Inhaber persönlich und kann nicht auf Dritte übertragen werden. Für Schüler ab der 5. Klasse gilt das SchülerTicket nur in Verbindung mit einem aktuellen, gültigen Ausweis (z.B. Schülerausweis) mit Bild.

Bei Ende der schulischen Ausbildung, bei Wegzug oder Schulwechsel außerhalb der beiden Kreise Siegen-Wittgenstein und Olpe muss das SchülerTicket zurückgegeben werden. Bei Verlust des SchülerTickets stellt die VWS-Hauptverwaltung in Siegen-Eiserfeld, Marienhütte 2, 57080 Siegen, gegen eine Gebühr ein neues SchülerTicket aus.

Nähere Informationen zum SchülerTicket können Sie dem Flyer „SchülerTicket“ oder der Homepage der VWS entnehmen.

Ist Ihr Kind aufgrund schwerwiegender gesundheitlicher Gründe, wegen einer geistigen oder körperlichen Behinderung auf ein Verkehrsmittel angewiesen, besteht ebenfalls ein Anspruch auf Schülerfahrkosten. Ist die Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht möglich oder nicht zumutbar, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Schülerspezialverkehr zu stellen. Nähere Informationen erhalten Sie darüber bereits bei Aufnahme in die Schule durch die Schulleitung.

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