Abfallentsorgung

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass die Abfälle getrennt eingesammelt und entsorgt werden müssen.

Über unser Online-Portal können Sie die Abfuhr von Sperrgut, Altholz, Elektroschrott und Schadstoffen beantragen. Die Abholung von Sperrgut und Altholz kostet bis zu einer Menge von 4 cbm 30,00 EUR pro Abholung.

Weiter können Sie sich dort Ihren persönlichen Abfallkalender anschauen und ausdrucken. Dieser Kalender enthält dann nur die für Sie relevanten, monatlichen Abfuhrtermine.

Der allgemeine Abfallkalender für die Gemeinde Wenden steht auf dieser Seite zum Download bereit.


Hinweise zur Abfallsortierung können Sie aus dem Infoflyer entnehmen.

Die Gemeinde Wenden gewährt Personen, die aus Krankheitsgründen (z.B.: Inkontinenz) regelmäßig Windeln benötigen und mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Wenden gemeldet sind, einen Sozialbonus i.H.v. 95,00 EUR pro Person und Jahr.
Ausgenommen sind Personen, die in Pflegeeinrichtungen oder ähnlichen Versorgungsstrukturen leben.
Dieser Bonus ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Wenden zu beantragen. Ein ärztliches Attest, welches die Erkrankung bzw. die Inkontinenz bescheinigt, reicht zur Beantragung aus.
Nachdem der Sachverhalt seitens der zuständigen Mitarbeiter der Gemeinde geprüft worden ist und falls alle notwendigen Voraussetzungen vorliegen, wird der Sozialbonus gewährt. Dazu wird der Sozialbonus bei den Grundbesitzabgaben in Abzug gebracht.
Falls sich die antragstellende Person in einem Mietverhältnis befindet, werden dem Vermieter/Grundstückseigentümer die 95,00 € Sozialbonus auf seinem Grundbesitzabgabenbescheid abgezogen. Der Eigentümer müsste dann den Sozialbonus im Rahmen der Nebenkostenabrechnung an seine Mieter weiterleiten.
 

Die Gemeinde Wenden stellt an beliebten "Gassi-Strecken" Hundekotbeutelspender für eine saubere Umwelt auf. Hundebesitzer können sich hier an kostenlosen Hundekottüten bedienen. Zudem werden an öffentlichen Plätzen Straßenpapierkörbe aufgestellt um eine saubere Umwelt sicherzustellen.

Bei Anregungen oder Problemen können Bürger dieses der Verwaltung unter den oben genannten Kontaktdaten mitteilen. Zudem kann diese Mitteilung auch über das Anregungs- und Ereignismanagementsystem erfolgen.

 

Abfälle zu vermeiden und zu verwerten ist vorrangiges Ziel einer modernen Abfall- und Kreislaufwirtschaft.

Ein wichtiger Baustein ist dabei die Kompostierung von organischen Abfällen. Auf diesem Weg wird fast ein Drittel der Haushaltsabfälle hochwertiger Kompost erzeugt. Nicht immer ist es einfach sich für die Eigenkompostierung oder für die Biotonne zu entscheiden – oft ist die Kombination die beste Lösung.

Jeder kann kompostieren, wenn er einige wichtige Grundregeln beachtet:

So sollten strukturarme Materialien (z.B. Fallobst, Haustiermist, Baumnadeln, Kaffeesatz, Eierschalen, Obst- und Gemüseabfälle, Rasen, usw.) und strukturreiche Substanzen (z.B. Baum-, Strauch- und Heckenschnitt, Stauden, Stroh, usw.) immer gut vermischt sein. Die richtige Zusammensetzung der verschiedenen organischen Abfälle erzeugt die Vielfalt, die für eine schnelle Verrottung notwendig ist. Sie hält den Komposthaufen locker und luftig.

Achtung:

Die Eigenkompostierung von beispielsweise:

  • erkrankten Pflanzen

  • hartnäckigen Kräutern

  • gekochten Speiseresten

  • Wurst-, Fleisch- und Käseresten

erfordert besondere Fachkenntnisse und Sorgfalt.

Voll-Eigenkompostierer können gem. § 7 Abs. 1 der Abfallentsorgungssatzung des Zweckverbandes des Kreis Olpe einen Antrag auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang der Biotonne stellen.

Bei einer Teil-Kompostierung gewährt die Gemeinde Wenden eine Gutschrift in Höhe von 30,00 EUR auf die Abfallentsorgungsgebühren.
 

Grünschnitt (Rasen-, Ast- und Strauchschnitt) kann zur Grünschnittannahmestelle der Gemeinde Wenden, Altenhofer Weg 2, transportiert werden.
Er wird dort in der Zeit von März bis einschließlich November angenommen:

Öffnungszeiten:
freitags: 13.00 - 16.30 Uhr
samstags: 9.00 - 13.00 Uhr

Die Anlieferung von Grünschnitt an der Grünschnittannahmestelle ist gebührenpflichtig. Der Kubikmeter kostet 8,00 €; die Menge wird vor Ort geschätzt.

Müll wird achtlos, oftmals auch vorsätzlich, in der freien Natur entsorgt, mit unangenehmen Folgen:

  • Gefährdung von Boden, Grundwasser, Gewässern oder sogar der Luft

  • Beeinträchtigung des Landschaftsbildes

  • Geruchsbelästigungen

Durch wilde Müllkippen entsteht ökologischer und ökonomischer Schaden, der am Ende von allen Bürgern über Steuern und Gebühren beglichen wird.

Die illegale Beseitigung solcher Abfälle stellt grundsätzlich einen Verstoß gegen das Abfallrecht dar und wird, sobald der Verursacher bekannt ist, mit einem entsprechenden Bußgeld geahndet.
Finder solch wilder Müllkippen werden gebeten, dieses der Verwaltung unter den genannten Kontaktdaten mitzuteilen, damit der Unrat umgehend beseitigt werden kann. Zudem kann diese Mitteilung auch über das Anregungs- und Ereignismanagementsystem erfolgen.

×