Wahlen

In Art. 20 Absatz 2 des Grundgesetzes heißt es: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volk in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung, ausgeübt."

Nur wer sein Wahlrecht ausübt bestimmt wer auf der Europa-, Bundes-, Landes- oder Kommunalebene die Bevölkerung repräsentiert und politische Verantwortung trägt. In regelmäßig wiederkehrenden Wahlen zu den Parlamenten findet die Meinungs- und Willensbildung der Wahlberechtigten ihren Ausdruck. Wählen bedeutet Mitwirkung an einem funktionierenden parlamentarisch-demokratischen System. Wer nicht wählen geht, hat somit auch keine Einflussmöglichkeiten auf die politischen Entscheidungen und somit auch nicht auf die Gestaltung der Zukunft.

Der Ablauf einer Wahl
Für die Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland ist es ein, wie zuvor beschrieben, verfassungsrechtlich garantiertes Recht demokratisch wählen zu dürfen. Bis es jedoch soweit ist, gibt es im Rathaus viele Aufgaben zu erledigen und einige Fristen einzuhalten. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung beginnen die Arbeiten deshalb bereits rund ein halbes Jahr vor dem Wahltermin.
Hierbei ist zunächst für jeden Stimmbezirk, der als erstes festzulegen ist, auch ein Wahllokal zu reservieren. Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter pflegen eine gute Kommunikation zu den einzelnen Gaststätten, Vereinen und Dorfgemeinschaften und so ist die Reservierung eines Wahllokals in der Regel schnell möglich. Sobald die Wahllokale feststehen, werden die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer einberufen. Es handelt sich hier um ein verpflichtendes Ehrenamt zum dem man sich aber auch jederzeit freiwillig über ein Online-Formular registrieren lassen kann. Um eine Wahl am Wahltag bewältigen zu können werden grundsätzlich ca. 180 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in der Gemeinde Wenden benötigt. Für die ehrenamtliche Unterstützung wird ein Erfrischungsgeld von derzeit 50,00 € gezahlt.
Parallel zu der Einberufung der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer werden alle Vordrucke (beispielsweise die Stimmzettel) bestellt, gesetzliche Neuerungen geschult, Bekanntmachungen im Amtsblatt der Gemeinde Wenden veröffentlicht und die wahlberechtigten Personen werden bei der Beantwortung auftretender Fragen jederzeit bestmöglich unterstützt. Die Unterstützung der wahlberechtigten Personen ist vor allem dann sehr wichtig, wenn aufgrund von Auslandsaufenthalten eine Stimmabgabe aus dem Ausland gewünscht wird. Um dies zu ermöglichen sind unter anderem die jeweiligen Botschaften involviert. Als Instrument zur Stimmabgabe aus dem Ausland wird sich der Briefwahl bedient. Die Briefwahl ist auch für die Bürgerinnen und Bürger möglich, die am Wahltag kein Wahllokal aufsuchen können oder werden. Um die Briefwahl anbieten zu können, wird im Rathaus ein Sitzungszimmer mit PCs, Wahlkabinen und einer Wahlurne ausgestattet. Zu den Öffnungszeiten des Rathauses kann sodann auch persönlich vor Ort bei Fragen beraten oder die Briefwahl beantragt werden. Die Briefwahl ist jedoch erst möglich, wenn jede wahlberechtige Person zuvor eine Wahlbenachrichtigung per Post erhalten hat. An dem Freitag vor dem Wahltag kann noch bis 18 Uhr mittels Briefwahl gewählt werden. Der Wahltag selbst findet in Deutschland immer an einem Sonntag statt. An diesem Tag besteht die Möglichkeit für die wahlberechtigten Personen die noch keine Briefwahl beantragten in ein Wahllokal (das zuständige Wahllokal steht auf der Wahlbenachrichtigung) zu gehen und dort die Stimme abzugeben.

 

Die Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen ist eine Wahl, bei der die Bürgerinnen und Bürger alle fünf Jahre entscheiden, wer die Gemeinde zukünftig durch Beschlüsse gestalten wird. Somit besteht eine unmittelbare Auswirkung auf das tägliche Leben. 

Wer wird gewählt?
Es werden verschiedene Gruppen und Personen gewählt, die sich für das Wohl der jeweiligen Gemeinde und des Kreises einsetzen.

  1. Gemeinderat
    Der Gemeinderat besteht aus gewählten Vertreterinnen und Vertretern die Entscheidungen für die Gemeinde Wenden treffen.
  2. Bürgermeister
    Der Bürgermeister leitet die Gemeinde und setzt die Beschlüsse des Gemeinderats um.
  3. Kreistag
    Der Kreistag besteht aus gewählten Vertreterinnen und Vertretern die Entscheidungen für den Kreis Olpe treffen.
  4. Landrat
    Der Landrat leitet den Kreis und setzt die Beschlüsse des Kreistags um.

Wer darf wählen?
Alle Menschen, die

  • über 16 Jahre alt sind,
  • die deutsche Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Landes haben,
  • und in der Gemeinde leben.

Wie wird gewählt?
Jede wahlberechtigte Person hat vier Stimmen um jeweils eine Stimme für die Wahl des Gemeinderats, des Bürgermeisters, des Kreistags und des Landrats abzugeben.

Die Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen ist eine Wahl, bei der die Bürgerinnen und Bürger alle fünf Jahre entscheiden, wer das Bundesland Nordrhein-Westfalen zukünftig gestalten wird.

Wer wird gewählt?
Es wird der Landtag gewählt. Der Landtag ist eine Gruppe von Menschen, die Abgeordneten. Die gewählten Abgeordneten stimmen über Gesetze ab und treffen Entscheidungen für das ganze Bundesland Nordrhein-Westfalen. Die Partei oder Parteien, die die meisten Stimmen bekommen, können die Landesregierung bilden. Diese Regierung entscheidet, wie Nordrhein-Westfalen regiert wird.

Wer darf wählen?
Alle Menschen die

  • über 18 Jahre alt sind,
  • die deutsche Staatsbürgerschaft haben,
  • und in Nordrhein-Westfalen wohnen.

Wie wird gewählt?
Jede wahlberechtigte Person hat zwei Stimmen:

  1. Erststimme: Mit der Erststimme wird eine Person aus der Region gewählt. Die gewählte Person bekommt einen Sitz im Landtag.
  2. Zweitstimme: Mit der Zweitstimme wird eine Partei gewählt. Die Partei, die die meisten Zweitstimmen hat, bekommt die meisten Plätze im Landtag.

Die Bundestagswahl ist eine Wahl, bei der die Bürgerinnen und Bürger alle vier Jahre entscheiden, wer das gesamte Bundesgebiet Deutschland zukünftig gestalten wird.

Wer wird gewählt?
Es wird der Bundestag gewählt. Der Bundestag ist eine Gruppe von Menschen, den Abgeordneten. Die gewählten Abgeordneten stimmen über Gesetze ab und treffen Entscheidungen für das ganze Bundesgebiet. Die Partei oder Parteien, die die meisten Stimmen bekommen, können die Bundesregierung bilden. Diese Regierung entscheidet, wie Deutschland regiert wird. Die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler werden von den Abgeordneten im Bundestag gewählt.

Wer darf wählen?
Alle Menschen die

  • über 18 Jahre alt sind,
  • die deutsche Staatsbürgerschaft haben,
  • und in Deutschland wohnen.

Wie wird gewählt?
Jede wahlberechtigte Person hat zwei Stimmen:

  1. Erststimme: Mit der Erststimme wird eine Person aus der Region gewählt. Die gewählte Person bekommt einen Sitz im Bundestag.
  2. Zweitstimme: Mit der Zweitstimme wird eine Partei gewählt. Die Partei, die die meisten Zweitstimmen hat, bekommt die meisten Plätze im Bundestag.

Die Europawahl ist eine Wahl, bei der die Bürgerinnen und Bürger der EU-Mitgliedsländer alle fünf Jahre entscheiden, wer Europa zukünftig gestalten wird.

Wer wird gewählt?
Es wird das Europäische Parlament gewählt. Das Europäische Parlament ist eine Gruppe von Abgeordneten. Die gewählten Abgeordneten stimmen über Gesetze ab und treffen Entscheidungen für die ganze Europäische Union.

Wer darf wählen?
Alle Menschen die

  • über 18 Jahre alt sind,
  • die deutsche Staatsbürgerschaft haben,
  • und in Deutschland wohnen.

Wie wird gewählt?
Jede wahlberechtigte Person hat eine Stimme. Mit dieser Stimme wird eine Partei gewählt. Die Partei, die die meisten Stimmen hat, bekommt die meisten Plätze im Europäischen Parlament.

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