Die Gemeinde Wenden fördert sowohl investive Neubau- als auch Sanierungsmaßnahmen.
Neubaumaßnahmen:
Gemäß Abschnitt 7.1 der aktuell geltenden Förderrichtlinie der Gemeinde Wenden gewährt die Gemeinde den Sportvereinen aus der Gemeinde Wenden Zuschüsse zu den investiven Ausgaben für Neubau und Erweiterung von Gebäuden und Anlagen im Vereinseigentum, oder in eigentumsähnlichen Verhältnissen, wie etwa langfristigen Verpachtungen. Gefördert wird der Bau bzw. die Erweiterung bei nachgewiesenem Bedarf, wenn die Gesamtfinanzierung und die Unterhaltung der Anlage gesichert sind.
Folgende Neubaumaßnahmen werden von der Gemeinde Wenden gefördert:
Kunstrasenplatz | Anteilsfinanzierung bis zu 50 % der Kosten, höchstens 220.000,00 € |
(Multifunktions-) Kleinspielfeld | Anteilsfinanzierung bis zu 50 % der Kosten, höchstens 10.000,00 € |
Dusch- und Umkleidegebäude an Sportplätzen | Anteilsfinanzierung bis zu 20 % der Kosten, höchstens 30.000,00 € |
Dusch- und Umkleidegebäude an Tennisanlagen | Anteilsfinanzierung bis zu 20 % der Kosten, höchstens 10.000,00 € |
Überdachte Zuschauertribünen | Anteilsfinanzierung bis zu 20 % der Kosten, höchstens 5.000,00 € |
Umzäunung von Sportanlagen | Anteilsfinanzierung bis zu 20 % der Kosten, höchstens 8.000,00 € |
Schießstand | Festbetrag von 2.000,00 € |
Sanierungsmaßnahmen:
Gemäß Abschnitt 7.2. der aktuell geltenden Förderrichtlinie der Gemeinde Wenden können Zuschüsse für die Sanierung und Renovierung von Gebäuden sowie die Sanierung von Trainingsfußballplätzen, Zuschauertribünen, Umzäunungen, Flutlicht- und Trainingsbeleuchtungsanlagen, Tennisfelder sowie Schießständen frühestens nach Ablauf von 20 Nutzungsjahren beantragt werden.
Folgende Sanierungsmaßnahmen werden von der Gemeinde Wenden gefördert:
Erneuerung eines Kunstrasenplatzes ohne Tragschicht (nach 15 Nutzungsjahren) | Anteilsfinanzierung bis zu 80 % der Kosten |
Erneuerung Tragschicht inklusive Laborkosten für das notwendige Gutachten | Vollfinanzierung von 100% |
Erneuerung Tennisfeld (max. 3 Tennisfelder je Anlage) | Anteilsfinanzierung bis zu 80 % der Kosten |
Gebäudesanierung | Anteilsfinanzierung bis zu 20 % der Kosten, höchstens 20.000,00 € |
Erneuerung (Multifunktions-) Kleinspielfeld | Anteilsfinanzierung bis zu 50 % der Kosten, höchstens 6.000,00 € |