Sportförderung der Gemeinde Wenden

Die Bedeutung des Sports in unserer Gesellschaft wird sichtbar in der hohen Zahl von Menschen, die in Sportvereinen organisiert sind. Auch in der Gemeinde Wenden gibt es eine Vielzahl an Sportvereinen, die die sportliche Aktivität der Gesellschaft fördert.

Grundsätzlich gibt es folgende Sportvereine in der Gemeinde Wenden:

  • Fußballvereine
  • Tennisvereine
  • Tischtennisvereine
  • Wandervereine
  • Sportschützenvereine
  • Reitvereine
  • Leichtathletikverein
  • Badmintonverein
  • Mountainbikeverein
  • Karateverein
  • Luftsportverein
  • Angelverein

Die Gemeinde Wenden fördert die Sportvereine in der Gemeinde Wenden auf verschiedene Weise. Um die allgemeine jährliche Sportförderung der Gemeinde Wenden zu erhalten, müssen die Sportvereine gemäß den Allgemeinen Grundsätzen der aktuell geltenden Förderrichtlinie der Gemeinde Wenden folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Eintrag im Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts
  • Sitz in der Gemeinde Wenden
  • Nachweis einer Gemeinnützigkeit
  • explizit durch den Sport- und Kulturausschuss in die Vereinsförderung aufgenommen (schriftlicher Antrag)

Die Gemeinde Wenden stellt den Sportvereinen in der Gemeinde Wenden jährlich einen pauschalen Zuschuss zur Verfügung, der sich an den Mitgliederzahlen vom Vorjahr orientiert. Die Meldung der Mitgliederzahlen hat spätestens bis zum 31.03. des jeweiligen Jahres an die Gemeinde Wenden zu erfolgen. Verspätete Meldungen führen dazu, dass für das betreffende Jahr keine Vereinsförderung ausgezahlt wird.

Die SG Wenden sowie die Sportschützenvereine erhalten eine jährliche Festbetragsförderung in Höhe von 1.000,00 €.

Für die Gewährung des Zuschusses ist außer das Mitteilen der Mitglkein spezielles Antragsverfahren erforderlich. Die Auszahlung erfolgt bis zum 15.06. eines jeden Jahres.

Weitere Informationen können Abschnitt 2.1 der aktuell geltenden Förderrichtlinie der Gemeinde Wenden entnommen werden.

 

Die Gemeinde Wenden gewährt den Sportvereinen auch Zuschüsse für die Jugendarbeit. Fußballvereine, deren Jugendmannschaften an laufenden Mannschaften teilnehmen, erhalten 300,00 € je Mannschaft. Alle anderen Sportarten erhalten 100,00 € für die entsprechenden Jugendmannschaften. Sportvereine, die an keinene Meisterschaften teilnehmen und mehr als 50 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren mit ihren Angeboten ererichen, erhalten einen Zuschuss in Höhe von 200,00 €.

Nähere Informationen sind dem Abschnitt 2.4.1. der aktuell geltenden Förderrichtlinie der Gemeinde Wenden zu entnehmen.

Für die Gewährung des Zuschusses ist kein spezielles Antragsverfahren erforderlich. Die Auszahlung erfolgt bis zum 15.06. eines jeden Jahres.

Die Gemeinde Wenden erkennt die Initiative der Sportvereine zur Unterhaltung eigener oder angepachteter Sportanlagen an und gewährt Zuschüsse zu den Pflege- und Bewirtschaftungskosten. Die Höhe der Zuschüsse können Abschnitt 6 der aktuell geltenden Förderrichtlinie der Gemeinde Wenden entnommen werden.

Für die Gewährung des Zuschusses ist kein spezielles Antragsverfahren erforderlich. Die Auszahlung erfolgt bis zum 15.06. eines jeden Jahres.

Die Gemeinde Wenden gewährt zudem Jubiläumszuschüsse. Voraussetzung ist, dass die Zahl der Jubiläumsjahre durch 25 teilbar ist. Je Jubiläumsjahr beträgt der Zuschuss 5,00 Euro, maximal jedoch 600,00 Euro.

Für die Gewährung des Zuschusses ist kein spezielles Antragsverfahren erforderlich. Die Auszahlung erfolgt im jeweiligen Jubiläumsjahr.

Die Gemeinde Wenden fördert sowohl investive Neubau- als auch Sanierungsmaßnahmen.

Neubaumaßnahmen:

Gemäß Abschnitt 7.1 der aktuell geltenden Förderrichtlinie der Gemeinde Wenden gewährt die Gemeinde den Sportvereinen aus der Gemeinde Wenden Zuschüsse zu den investiven Ausgaben für Neubau und Erweiterung von Gebäuden und Anlagen im Vereinseigentum, oder in eigentumsähnlichen Verhältnissen, wie etwa langfristigen Verpachtungen. Gefördert wird der Bau bzw. die Erweiterung bei nachgewiesenem Bedarf, wenn die Gesamtfinanzierung und die Unterhaltung der Anlage gesichert sind.

Folgende Neubaumaßnahmen werden von der Gemeinde Wenden gefördert:

Kunstrasenplatz Anteilsfinanzierung bis zu 50 % der Kosten, höchstens 220.000,00 €
(Multifunktions-) Kleinspielfeld Anteilsfinanzierung bis zu 50 % der Kosten, höchstens 10.000,00 €
Dusch- und Umkleidegebäude an Sportplätzen Anteilsfinanzierung bis zu 20 % der Kosten, höchstens 30.000,00 €
Dusch- und Umkleidegebäude an Tennisanlagen Anteilsfinanzierung bis zu 20 % der Kosten, höchstens 10.000,00 €
Überdachte Zuschauertribünen Anteilsfinanzierung bis zu 20 % der Kosten, höchstens 5.000,00 €
Umzäunung von Sportanlagen Anteilsfinanzierung bis zu 20 % der Kosten, höchstens 8.000,00 €
Schießstand Festbetrag von 2.000,00 €

 

Sanierungsmaßnahmen:

Gemäß Abschnitt 7.2. der aktuell geltenden Förderrichtlinie der Gemeinde Wenden können Zuschüsse für die Sanierung und Renovierung von Gebäuden sowie die Sanierung von Trainingsfußballplätzen, Zuschauertribünen, Umzäunungen, Flutlicht- und Trainingsbeleuchtungsanlagen, Tennisfelder sowie Schießständen frühestens nach Ablauf von 20 Nutzungsjahren beantragt werden.

Folgende Sanierungsmaßnahmen werden von der Gemeinde Wenden gefördert:

Erneuerung eines Kunstrasenplatzes ohne Tragschicht (nach 15 Nutzungsjahren) Anteilsfinanzierung bis zu 80 % der Kosten
Erneuerung Tragschicht inklusive Laborkosten für das notwendige Gutachten Vollfinanzierung von 100%
Erneuerung Tennisfeld (max. 3 Tennisfelder je Anlage) Anteilsfinanzierung bis zu 80 % der Kosten
Gebäudesanierung Anteilsfinanzierung bis zu 20 % der Kosten, höchstens 20.000,00 €
Erneuerung (Multifunktions-) Kleinspielfeld Anteilsfinanzierung bis zu 50 % der Kosten, höchstens 6.000,00 €

Als kommunale Klimaschutzmaßnahme förder die Gemeinde Wenden investive Maßnahmen von Vereinen der Gemeinde Wenden an vereinseigenen Liegenschaften, die nachweisliche den Energieverbrauch senken, Energiekosten einsparen und den Emissionsausstoß verringern.

Die Höhe der Förderumme beträgt:

Investive Klimaschutz- und Energiesparmaßnahmen 75 % der Kosten, höchstens jedoch 50.000,00 €
Photovoltaikanlagen mit Batteriespeicher 50 % der Kosten, höchstens jedoch 25.000,00 €

Nähere Informationen können dem Abschnitt 8 der aktuell geltenden Förderrichtlinie der Gemeinde Wenden entnommen werden.

Frau Sina Niederschlag

Vereinszuschuss für Investitionen im Bereich Sport

Es kann ein Vereinszuschuss für geplante Investitionen im Bereich Sport beantragt werden.

Vereinszuschuss für Investitionen in Klimaschutz- und Energiesparmaßnahmen

Es kann ein Vereinszuschuss für geplante Investitionen in Klimaschutz- und Energiesparmaßnahmen zu beantragen.

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