Ortsvorsteher der Gemeinde Wenden

Die Gemeinde Wenden besteht aus insgesamt 17 Ortschaften. Für jede Ortschaft gibt es einen Ortsvorsteher/eine Ortsvorsteherin. Sie nehmen die Belange ihrer Ortschaft gegenüber dem Gemeinderat wahr. Im Rahmen dieser Aufgabe sind sie jederzeit berechtigt und verpflichtet, Wünsche, Anregungen und Beschwerden aus ihrer Ortschaft aufzugreifen und an den Rat oder an den für die Entscheidung der Angelegenheit zuständigen Ausschuss weiterzuleiten.

Die Ortsvorsteher/-innen werden immer für die jeweilige Legislaturperiode des Gemeinderates gewählt.

Die aktuellen Ortsvorsteher/-innen finden Sie hier.

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