Mit dem Bürgerpreis würdigt die Gemeinde Wenden jährlich außergewöhnliche Leistungen, verbunden mit besonderer Einsatzbereitschaft in Verbindung mit uneigennützigem Wirken für das Gemeinwesen. Der Preis kann an bis zu 4 Personen/Gruppen in den nachfolgend aufgeführten Bereichen verliehen werden.
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Sport
(z.B. Vereinsarbeit, Trainer und Jugendleiter, Schiedsrichter)
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Kultur- und Brauchtumspflege
(z.B. Musikvereine, Chöre, Theatergruppen, Schützenvereine, Heimatpflege)
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Soziales Leben
(z.B. ehrenamtliches Engagement für Senioren, Menschen mit Behinderung, Kinder und Jugendliche, Familien, Arbeitslose, Suchtkranke, Flüchtlinge)
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Lebendige Gemeinde
(z.B. Arbeit für dörfliche Belange, Aktivitäten in den Kirchengemeinden, ehrenamtliche Arbeit in Hilfsorganisationen wie DRK und freiwillige Feuerwehr, Umwelt und nachhaltige Entwicklung)
Der Bürgerpreis grenzt sich zum ebenfalls jährlich vergebenen Heimat-Preis dahingehend ab, dass es sich um einen von der Gemeinde Wenden initiierten Preis handelt, der langfristiges Engagement im Gemeindegebiet würdigt.
Die Vorschläge können von Einzelnen oder Gruppen eingebracht werden. Selbstvorschläge sind nicht möglich. Nominierungen für den Bürgerpreis der Gemeinde Wenden sind schriftlich mit Begründung bis zum 1. November eines Jahres beim Bürgermeister der Gemeinde Wenden einzureichen. Nach Ablauf der Vorschlagsfrist beschließt der Gemeinderat, an wen der Bürgerpreis vergeben wird. Die Verleihung des Bürgerpreises findet im Rahmen des Neujahrsempfang der Gemeinde am letzten Sonntag im Januar statt.