Ortsrecht der Gemeinde Wenden

Das Ortsrecht umfasst die Sammlung von ortsrechtlichen Vorschriften. Die Gemeinde Wenden kann ihre Angelegenheiten durch Satzungen regeln, sofern Gesetze nichts anderes bestimmen. Die Rechtsgrundlage für das Ortsrecht bildet die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (§ 7). Für die Bürgerinnen und Bürger sind daraus zahlreiche Bestimmungen ersichtlich.

An dieser Stelle finden Sie – gebündelt und übersichtlich – die ortsbezogenen Vorschriften für Wenden in ihrer jeweils gültigen, aktuellen Fassung. 

Herr Bastian Dröge

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