Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben

  • Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und
  • Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind,

sofern Sie Ihren Lebensunterhalt nicht ausreichend oder überhaupt nicht aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus Ihrem Einkommen und Vermögen, sicherstellen können. Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung setzen also voraus, dass Bedürftigkeit vorliegt.

Ob für Sie grundsätzlich ein Anspruch auf Leistungen besteht, sollte in einem vorhergehenden Gespräch geklärt werden. Dazu können Sie hier einen Termin vereinbaren oder sich telefonisch beraten lassen.

Zuständigkeit nach Anfangsbuchstaben des Nachnamens:
A - F: Frau Kaufmann
G - Z: Frau Burbach

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