Fördermittelakquise

Fast täglich werden neue Förderprogramme von der EU, dem Bund und dem Land veröffentlicht. Mit der Akquise von Fördermitteln ist bei der Vielzahl an Programmen ein immenser Aufwand verbunden. Angefangen bei ausführlichen Richtlinien, umfangreichen Antragsunterlagen bis hin zur Ausarbeitung. Daher ist die Fördermittelakquise als Daueraufgabe zu verstehen. Für den Durchblick der Förderprogramme bedarf es eines bestmöglichen Fördermittel-Screens. Bereits kleine Vorhaben, welche einen gewissen Konkretisierungsgrad haben, aber noch justierbar sind, werden automatisch auf eventuelle Förderungen geprüft. Viele Programme werden bereits früh angekündigt und haben eine lange Vor-/Laufzeit. So kann das Verfahren unter Prüfung der umfassenden Drittmittelfinanzierung, insbesondere die Bearbeitung der Antragsunterlagen und die Ausarbeitung der inhaltlichen Thematik sowie rechtliche Anforderungen bewältigt werden. Während der eigentlichen Umsetzung eines Förderprojekts wird weiterhin das Monitoring der Anforderungen berücksichtigt (z.B. Vergaberichtlinien, Zwischenberichte, Verwendungsnachweise)
Ziel der Fördermittelakquise ist die Recherche und Identifizierung relevanter Förderangebote sowie die Erschließung investitionsbezogener Förderquellen ausschließlich für den Bereich der Gemeinde Wenden, d. h. nicht für den privaten Bereich.  
 

Förderprojekte

Titel
Sanierung der Beleuchtungsmittel auf LED-Technik in der Sporthalle der Gesamtschule
Gemeinde Wenden


Laufzeit des Vorhabens
01.09.2023 bis 31.08.2024


Beteiligte Partner
Fachplaner: Fa. Klein Elektroanlagen aus Kreuztal
Ausführende Firmen: Elektro & Informationstechnik Häner aus Olpe und Tischlerei Mike Schönauer aus Wenden


Förderkennzeichen
671Q3841


Ziel des Vorhabens
Stromeinsparung, CO²-Einsparung


Inhalt des Vorhabens
Sanierung der Beleuchtungsmittel auf LED-Technik in der Sporthalle der Gesamtschule Wenden, Austausch der vorhandenen Leuchten gegen LED-Leuchten inkl. Optimierung der Steuerungstechnik

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Information zur Nationalen Klimaschutzinitiative
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Prolekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. lhre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute ldeen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

Titel

Erweiterung eines Feuerwehrhauses zur Aufrechterhaltung des Brandschutzes und Verbesserung der Sicherheit der Kameradschaft


Laufzeit des Vorhabens

14.04.2022 – 31.12.2025


Beteiligte Partner

Fachplaner: 
-    Architektur: Stark Architekten, Marienborner Straße 25, 57074 Siegen
-    Technische Gebäudeausrüstung: G-TEC Ingenieure GmbH, Friedrichstraße 60, 57072 Siegen; 
-    Brandschutz, Statik, Bauphysik: Brendebach Ingenieure, Spandauer Straße 32, 57072 Siegen
-    Freianlagenplanung: Ingenieurbüro Beyer GmbH, Koblenzer Str. 42, 57482 Wenden
Ausführende Firmen (u. a.): 
-    Bauunternehmung Christoph Decher
-    Arns Bau GmbH
-    Peter Baumhoff GmbH & Co. KG
-    Wagener Malerfachbetrieb
-    Elektro Sondermann
-    Albert Clemens GmbH
-    Fliesenfachgeschäft Thiesbrummel
-    Tischlerei Uwe Lixfeld
-    Malermeister Thomas Knott
-    Hunold GmbH & Co. KG
-    Franz Prein Bedachungsgeschäft GmbH 
-    Hentschel GmbH & Co. KG 
-    Fischer Stuckateur-Meisterbetrieb
-    Büdenbender Böden GmbH


Förderkennzeichen

35.09.09-005/2021-027


Ziel des Vorhabens

Erweiterung des Feuerwehrhauses in Gerlingen durch den Anbau von geschlechtergetrennten Umkleidebereichen, Umsetzung der „Schwarz-Weiß-Trennung“ und Verbesserung des Fahrzeughallenzugangs im Alarmfall und der Parksituation. Umbau/Sanierung des Bestandsgebäudes zur Neuschaffung von Räumlichkeiten für den Atemschutz, CSA-Werkstätten, Lagerräume und geschlechtergetrennte Bereiche für die Jugendfeuerwehr. Die Maßnahme dient der Sicherheitsverbesserung der Kameradschaft, Aufrechterhaltung des Brandschutzes und Gewährleistung aktueller Arbeitsschutzanforderungen.


Projektträger

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen 

Link zum Projektträger

 

Information zum Landesprogramm „Feuerwehrhäuser 2022“:

Die ländlichen Räume in Nordrhein-Westfalen mit ihren zahlreichen Dörfern und dörflich geprägten Kommunen sind Heimat-, Lebens- und Wirtschaftsräume für nahezu die Hälfte der Einwohner des Landes Nordrhein-Westfalen. Feuerwehren sind wichtige Schutzpatrone für unsere Dörfer: die Bürgerinnen und Bürger des Landes können sich auf die Menschen in den Feuerwehren und den anerkannten Hilfsorganisationen verlassen. Technische Veränderungen und Neuerungen erfordern gerade in Dörfern bis zum 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern oftmals strukturelle und organisatorische Infrastrukturmaßnahmen im Bereich des Feuerschutzwesens; dies betrifft insbesondere den Neubau bzw. die Erhaltung von Feuerwehrhäusern. Mit dem Landesprogramm hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen ein starkes Signal gesetzt, denn: Ein starkes Nordrhein-Westfalen gibt es nur mit zukunftsfähigen Dörfern. 
 

Titel

Dorferneuerungsprogramm 2022 – Maßnahme „Dorfentwicklung“ nach Nummer 3.0 des Förderbereichs 1: Integrierte ländliche Entwicklung des GAK-Rahmenplans 2021 bis 2024

Vorhaben

„Auf den Wieden“ in Hillmicke – Neugestaltung des Spielplatzes zur Erhöhung des Spielwertes und zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität


Laufzeit des Vorhabens

05.10.2022 – 30.12.2023


Beteiligte Partner

Ausführende Firmen: Hasendorf Spielgeräte GmbH, 33161 Hövelhof


Förderkennzeichen

35.09.09-005/2021-028


Ziel des Vorhabens

Grundlegendes Ziel des Förderprogramms ist es, Orte und Ortsteile in ländlichen Räumen in ihren dörflichen bzw. ortsteilspezifischen Siedlungsstrukturen als Lebens-, Arbeits-, Erholungs-, Kultur- und Naturräume für die Menschen krisenfest zu sichern und zukunftsfähig zu gestalten.

Projektträger

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen 

Link zum Projektträger

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

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Sonstige Informationen

In Deutschland ist die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) ein wesentliches Element der Nationalen Strategie für die Entwicklung ländlicher Räume. Die „GAK“ ist das wichtigste, nationale Förderinstrument für eine leistungsfähige, auf künftige Anforderungen ausgerichtete und wettbewerbsfähige Land- und Forstwirtschaft, den Küstenschutz sowie vitale ländliche Räume. Sie enthält eine breite Palette von Agrarstruktur- und Infrastrukturmaßnahmen. Bund und Länder fördern gemeinsam die ländlichen Räume. Zur Erfüllung der Gemeinschaftsaufgabe wird für den Zeitraum einer vierjährigen Finanzplanung ein gemeinsamer Rahmenplan von Bund und Ländern aufgestellt. Der GAK-Rahmenplan für die Jahre 2021 bis 2024 bezeichnet die Maßnahmen einschließlich der mit ihnen verbundenen Zielstellungen, beschreibt die Fördergrundsätze, Fördervoraussetzungen sowie die Art und Höhe der Förderungen.
 

Titel

Dorferneuerungsprogramm 2022 – Maßnahme „Dorfentwicklung“ nach Nummer 3.0 des Förderbereichs 1: Integrierte ländliche Entwicklung des GAK-Rahmenplans 2021 bis 2024

Vorhaben

„Kapellenplatz“ in Ottfingen – Erneuerung des Spielplatzes zur Erhöhung des Spielwertes und zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität


Laufzeit des Vorhabens

14.04.2022 – 30.12.2022


Beteiligte Partner

Ausführende Firmen: Hasendorf Spielgeräte GmbH, 33161 Hövelhof


Förderkennzeichen

35.09.09-005/2021-022


Ziel des Vorhabens

Grundlegendes Ziel des Förderprogramms ist es, Orte und Ortsteile in ländlichen Räumen in ihren dörflichen bzw. ortsteilspezifischen Siedlungsstrukturen als Lebens-, Arbeits-, Erholungs-, Kultur- und Naturräume für die Menschen krisenfest zu sichern und zukunftsfähig zu gestalten.

Projektträger

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen 

Link zum Projektträger

 

Sonstige Informationen

In Deutschland ist die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) ein wesentliches Element der Nationalen Strategie für die Entwicklung ländlicher Räume. Die „GAK“ ist das wichtigste, nationale Förderinstrument für eine leistungsfähige, auf künftige Anforderungen ausgerichtete und wettbewerbsfähige Land- und Forstwirtschaft, den Küstenschutz sowie vitale ländliche Räume. Sie enthält eine breite Palette von Agrarstruktur- und Infrastrukturmaßnahmen. Bund und Länder fördern gemeinsam die ländlichen Räume. Zur Erfüllung der Gemeinschaftsaufgabe wird für den Zeitraum einer vierjährigen Finanzplanung ein gemeinsamer Rahmenplan von Bund und Ländern aufgestellt. Der GAK-Rahmenplan für die Jahre 2021 bis 2024 bezeichnet die Maßnahmen einschließlich der mit ihnen verbundenen Zielstellungen, beschreibt die Fördergrundsätze, Fördervoraussetzungen sowie die Art und Höhe der Förderungen.

Titel
Neueinbau von stationären RLT-Anlagen in der Katholischen Grundschule Gerlingen


Laufzeit des Vorhabens
22.09.2021 bis 09.06.2024


Beteiligte Partner
Fachplaner: Kombiplan GmbH & Co. KG, Warstein

Ausführende Firmen (u. a.): 
-    Hessmann GmbH, 57392 Schmallenberg-Dorlar
-    FTF Metallbau GmbH, Olpe
-    Stahl- u. Metallbau Gustav Bender GmbH, Wilnsdorf
-    Malerfachbetrieb Sondermann, Wenden
-    Rademacher Gerüstbau GmbH, Kreuztal
-    Köster Elektrotechnik, Lennestadt-Altenhundem
-    Kiehl Innenausbau GmbH & Co. KG, Erndtebrück
-    Architekt Guido Ringelhan, Wenden


Förderkennzeichen
RLTZ 20002780


Ziel des Vorhabens
Die Bundesförderung „Corona-gerechte stationäre raulufttechnische Anlagen und Zu-/Abluftventilatoren“ wurde als Corona-Sofortmaßnahme aufgelegt. Mit ihr wurde das Ziel verfolgt, Anreize für eine möglichst kurzfristige Um- und Aufrüstung bestehender bzw. den Neueinbau stationärer RLT-Anlagen zur Pandemieeindämmung in Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren zu schaffen.


Link zum Projektträger
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

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Information zur Bundesförderung Corona-gerechte stationäre rauflufttechnische Anlagen
Der Hauptübertragungsweg für SARS-CoV-2 ist die respiratorische Aufnahme virusbehafteter und somit infektiöser Partikel, die beim Atmen, Husten und Niesen entstehen. Grundsätzlich ist die Wahrscheinlichkeit einer Explosion gegenüber infektiöser Partikel im Umkreis innerhalb von 1,5 m um eine infizierte Person herum erhöht. Bei längerem Aufenthalt in kleinen, schlecht oder nicht belüfteten Räume kann sich die Wahrscheinlichkeit einer Übertragung durch Partikel auch über eine größere Distanz von 1,5 m erhöhen. Durch die Anreicherung und Verteilung der potentiell virusbehafteten Partikel im Raum kann auch das Einhalten des Mindestabstands zur Infektionsprävention nicht mehr ausreichend sein. Daher kommt neben dem Abstandsgebot und der allgemeinen Kontaktbeschränkung auch der Innenraumlufthygiene eine große Bedeutung beim Infektionsschutz zu. Ein effektiver Luftaustausch mit Frischluft oder entsprechend gefilterter Luft kann die Konzentration von virusbehafteten Partikeln in einem Raum erheblich verringern. Der Einsatz von adäquat ausgestatteten raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) kann daher grundsätzlich zur Reduzierung der Virenbelastung beitragen. Mit der Förderung wurde das Ziel verfolgt, das Übertragungsrisiko mit SARS-CoV-2 in der Gruppe derjenigen zu reduzieren, für welche zum damaligen Zeitpunkt noch kein Impfstoff gegen SARS-CoV-2 zugelassen war.

Titel
Neueinbau von stationären RLT-Anlagen in der Gemeinschaftsgrundschule Hünsborn


Laufzeit des Vorhabens
22.09.2021 bis 09.06.2024


Beteiligte Partner
Fachplaner: Kombiplan GmbH & Co. KG, Warstein

Ausführende Firmen (u. a.): 
-    Hessmann GmbH, 57392 Schmallenberg-Dorlar
-    Meinolf Nies Bedachungen, Olpe-Rehringhausen
-    Gerüstbau Maiworm, Drolshagen-Dumicke
-    Häner-Trockenbau, Olpe
-    Malerfachbetrieb Fleischer & Sulaj, Olpe
-    Dipl.-Ing. (FH) Pierre Schürholz, Wenden
-    Dachdeckermeisterbtrieb Thomas Rademacher, Wenden
-    Architekt Guido Ringelhan, Wenden


Förderkennzeichen
RLTZ 20002777


Ziel des Vorhabens
Die Bundesförderung „Corona-gerechte stationäre raulufttechnische Anlagen und Zu-/Abluftventilatoren“ wurde als Corona-Sofortmaßnahme aufgelegt. Mit ihr wurde das Ziel verfolgt, Anreize für eine möglichst kurzfristige Um- und Aufrüstung bestehender bzw. den Neueinbau stationärer RLT-Anlagen zur Pandemieeindämmung in Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren zu schaffen.


Link zum Projektträger
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Link zum Projektträger

 

Information zur Bundesförderung Corona-gerechte stationäre rauflufttechnische Anlagen:

Der Hauptübertragungsweg für SARS-CoV-2 ist die respiratorische Aufnahme virusbehafteter und somit infektiöser Partikel, die beim Atmen, Husten und Niesen entstehen. Grundsätzlich ist die Wahrscheinlichkeit einer Explosion gegenüber infektiöser Partikel im Umkreis innerhalb von 1,5 m um eine infizierte Person herum erhöht. Bei längerem Aufenthalt in kleinen, schlecht oder nicht belüfteten Räume kann sich die Wahrscheinlichkeit einer Übertragung durch Partikel auch über eine größere Distanz von 1,5 m erhöhen. Durch die Anreicherung und Verteilung der potentiell virusbehafteten Partikel im Raum kann auch das Einhalten des Mindestabstands zur Infektionsprävention nicht mehr ausreichend sein. Daher kommt neben dem Abstandsgebot und der allgemeinen Kontaktbeschränkung auch der Innenraumlufthygiene eine große Bedeutung beim Infektionsschutz zu. Ein effektiver Luftaustausch mit Frischluft oder entsprechend gefilterter Luft kann die Konzentration von virusbehafteten Partikeln in einem Raum erheblich verringern. Der Einsatz von adäquat ausgestatteten raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) kann daher grundsätzlich zur Reduzierung der Virenbelastung beitragen. Mit der Förderung wurde das Ziel verfolgt, das Übertragungsrisiko mit SARS-CoV-2 in der Gruppe derjenigen zu reduzieren, für welche zum damaligen Zeitpunkt noch kein Impfstoff gegen SARS-CoV-2 zugelassen war. 
 

Titel
Neueinbau von stationären RLT-Anlagen in der Gemeinschaftsgrundschule Hünsborn


Laufzeit des Vorhabens
22.09.2021 bis 09.06.2024


Beteiligte Partner
Fachplaner: Kombiplan GmbH & Co. KG, Warstein

Ausführende Firmen (u. a.): 
-    Hessmann GmbH, 57392 Schmallenberg-Dorlar
-    Malermeister Manfred Berglar, Olpe
-    Häner-Trockenbau, Olpe
-    Meinolf Nies Bedachungen, Olpe
-    Gerüstbau Maiworm, Drolshagen
-    FTF Metallbau GmbH, Olpe
-    Architekt Guido Ringelhan, Wenden
 


Förderkennzeichen
RLTZ 20002782


Ziel des Vorhabens
Die Bundesförderung „Corona-gerechte stationäre raulufttechnische Anlagen und Zu-/Abluftventilatoren“ wurde als Corona-Sofortmaßnahme aufgelegt. Mit ihr wurde das Ziel verfolgt, Anreize für eine möglichst kurzfristige Um- und Aufrüstung bestehender bzw. den Neueinbau stationärer RLT-Anlagen zur Pandemieeindämmung in Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren zu schaffen.


Link zum Projektträger
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Link zum Projektträger

 

Information zur Bundesförderung Corona-gerechte stationäre rauflufttechnische Anlagen:

Der Hauptübertragungsweg für SARS-CoV-2 ist die respiratorische Aufnahme virusbehafteter und somit infektiöser Partikel, die beim Atmen, Husten und Niesen entstehen. Grundsätzlich ist die Wahrscheinlichkeit einer Explosion gegenüber infektiöser Partikel im Umkreis innerhalb von 1,5 m um eine infizierte Person herum erhöht. Bei längerem Aufenthalt in kleinen, schlecht oder nicht belüfteten Räume kann sich die Wahrscheinlichkeit einer Übertragung durch Partikel auch über eine größere Distanz von 1,5 m erhöhen. Durch die Anreicherung und Verteilung der potentiell virusbehafteten Partikel im Raum kann auch das Einhalten des Mindestabstands zur Infektionsprävention nicht mehr ausreichend sein. Daher kommt neben dem Abstandsgebot und der allgemeinen Kontaktbeschränkung auch der Innenraumlufthygiene eine große Bedeutung beim Infektionsschutz zu. Ein effektiver Luftaustausch mit Frischluft oder entsprechend gefilterter Luft kann die Konzentration von virusbehafteten Partikeln in einem Raum erheblich verringern. Der Einsatz von adäquat ausgestatteten raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) kann daher grundsätzlich zur Reduzierung der Virenbelastung beitragen. Mit der Förderung wurde das Ziel verfolgt, das Übertragungsrisiko mit SARS-CoV-2 in der Gruppe derjenigen zu reduzieren, für welche zum damaligen Zeitpunkt noch kein Impfstoff gegen SARS-CoV-2 zugelassen war. 

 

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