Fördermittelakquise

Fast täglich werden neue Förderprogramme von der EU, dem Bund und dem Land veröffentlicht. Mit der Akquise von Fördermitteln ist bei der Vielzahl an Programmen ein immenser Aufwand verbunden. Angefangen bei ausführlichen Richtlinien, umfangreichen Antragsunterlagen bis hin zur Ausarbeitung. Daher ist die Fördermittelakquise als Daueraufgabe zu verstehen. Für den Durchblick der Förderprogramme bedarf es eines bestmöglichen Fördermittel-Screens. Bereits kleine Vorhaben, welche einen gewissen Konkretisierungsgrad haben, aber noch justierbar sind, werden automatisch auf eventuelle Förderungen geprüft. Viele Programme werden bereits früh angekündigt und haben eine lange Vor-/Laufzeit. So kann das Verfahren unter Prüfung der umfassenden Drittmittelfinanzierung, insbesondere die Bearbeitung der Antragsunterlagen und die Ausarbeitung der inhaltlichen Thematik sowie rechtliche Anforderungen bewältigt werden. Während der eigentlichen Umsetzung eines Förderprojekts wird weiterhin das Monitoring der Anforderungen berücksichtigt (z.B. Vergaberichtlinien, Zwischenberichte, Verwendungsnachweise)
Ziel der Fördermittelakquise ist die Recherche und Identifizierung relevanter Förderangebote sowie die Erschließung investitionsbezogener Förderquellen ausschließlich für den Bereich der Gemeinde Wenden, d. h. nicht für den privaten Bereich.  
 

Förderprojekte

Titel
Sanierung der Beleuchtungsmittel auf LED-Technik in der Sporthalle der Gesamtschule
Gemeinde Wenden


Laufzeit des Vorhabens
01.09.2023 bis 31.08.2024


Beteiligte Partner
Fachplaner: Fa. Klein Elektroanlagen aus Kreuztal
Ausführende Firmen: Elektro & Informationstechnik Häner aus Olpe und Tischlerei Mike Schönauer aus Wenden


Förderkennzeichen
671Q3841


Ziel des Vorhabens
Stromeinsparung, CO²-Einsparung


Inhalt des Vorhabens
Sanierung der Beleuchtungsmittel auf LED-Technik in der Sporthalle der Gesamtschule Wenden, Austausch der vorhandenen Leuchten gegen LED-Leuchten inkl. Optimierung der Steuerungstechnik

Link zum Projektträger

 

Information zur Nationalen Klimaschutzinitiative
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Prolekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. lhre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute ldeen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

Titel

Erweiterung eines Feuerwehrhauses zur Aufrechterhaltung des Brandschutzes und Verbesserung der Sicherheit der Kameradschaft


Laufzeit des Vorhabens

14.04.2022 – 31.12.2025


Beteiligte Partner

Fachplaner: 
-    Architektur: Stark Architekten, Marienborner Straße 25, 57074 Siegen
-    Technische Gebäudeausrüstung: G-TEC Ingenieure GmbH, Friedrichstraße 60, 57072 Siegen; 
-    Brandschutz, Statik, Bauphysik: Brendebach Ingenieure, Spandauer Straße 32, 57072 Siegen
-    Freianlagenplanung: Ingenieurbüro Beyer GmbH, Koblenzer Str. 42, 57482 Wenden
Ausführende Firmen (u. a.): 
-    Bauunternehmung Christoph Decher
-    Arns Bau GmbH
-    Peter Baumhoff GmbH & Co. KG
-    Wagener Malerfachbetrieb
-    Elektro Sondermann
-    Albert Clemens GmbH
-    Fliesenfachgeschäft Thiesbrummel
-    Tischlerei Uwe Lixfeld
-    Malermeister Thomas Knott
-    Hunold GmbH & Co. KG
-    Franz Prein Bedachungsgeschäft GmbH 
-    Hentschel GmbH & Co. KG 
-    Fischer Stuckateur-Meisterbetrieb
-    Büdenbender Böden GmbH


Förderkennzeichen

35.09.09-005/2021-027


Ziel des Vorhabens

Erweiterung des Feuerwehrhauses in Gerlingen durch den Anbau von geschlechtergetrennten Umkleidebereichen, Umsetzung der „Schwarz-Weiß-Trennung“ und Verbesserung des Fahrzeughallenzugangs im Alarmfall und der Parksituation. Umbau/Sanierung des Bestandsgebäudes zur Neuschaffung von Räumlichkeiten für den Atemschutz, CSA-Werkstätten, Lagerräume und geschlechtergetrennte Bereiche für die Jugendfeuerwehr. Die Maßnahme dient der Sicherheitsverbesserung der Kameradschaft, Aufrechterhaltung des Brandschutzes und Gewährleistung aktueller Arbeitsschutzanforderungen.


Projektträger

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen 

Link zum Projektträger

 

Information zum Landesprogramm „Feuerwehrhäuser 2022“:

Die ländlichen Räume in Nordrhein-Westfalen mit ihren zahlreichen Dörfern und dörflich geprägten Kommunen sind Heimat-, Lebens- und Wirtschaftsräume für nahezu die Hälfte der Einwohner des Landes Nordrhein-Westfalen. Feuerwehren sind wichtige Schutzpatrone für unsere Dörfer: die Bürgerinnen und Bürger des Landes können sich auf die Menschen in den Feuerwehren und den anerkannten Hilfsorganisationen verlassen. Technische Veränderungen und Neuerungen erfordern gerade in Dörfern bis zum 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern oftmals strukturelle und organisatorische Infrastrukturmaßnahmen im Bereich des Feuerschutzwesens; dies betrifft insbesondere den Neubau bzw. die Erhaltung von Feuerwehrhäusern. Mit dem Landesprogramm hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen ein starkes Signal gesetzt, denn: Ein starkes Nordrhein-Westfalen gibt es nur mit zukunftsfähigen Dörfern. 
 

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