Aufgrund der Regelungen der Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG) des europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm sowie der Umsetzung in nationales Recht durch die §§ 47a bis f im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ist die Gemeinde Wenden verpflichtet, einen Lärmaktionsplan aufzustellen.
Der Lärmaktionsplan hat das Ziel, den Umgebungslärm soweit erforderlich und insbesondere in Fällen, in denen das Ausmaß der Belastung gesundheitsschädliche Auswirkungen haben kann, zu verhindern und zu mindern. Der Lärmaktionsplan zum Straßenverkehr berücksichtigt alle von der Lärmkartierung innerhalb des Gemeindegebiets erfassten Straßenverkehrswege. Zusätzlich sollen ruhige Gebiete ausgewiesen werden, die der Naherholung dienen und dauerhaft von Umgebungslärm freigehalten werden sollen.
Zur Entwicklung, Abwägung und Konkretisierung von Vorschlägen zu Maßnahmen bzw. zur Analysierung der Lärmsituation wurden Lärmschwerpunkte auf der Grundlage des Konzepts der Lärmkennziffer (LKZ) ermittelt. Anhand der Lärmkennziffer konnte aufgezeigt werden, dass eine hohe Betroffenheit entlang bestimmter Abschnitte der L 512 in Gerlingen und der L 714 in Wenden und Möllmicke vorliegt.
Diese Teilabschnitte sind im Rahmen der Lärmaktionsplanung zur Entwicklung von Maßnahmen zu priorisieren. Es werden allgemeine Schallschutzmaßnahmen aufgeführt und nicht weiter konkretisiert. Zur Verbesserung der Geräuschsituation werden eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten und der Einbau von lärmmindernden Asphaltdeckschichten vorgeschlagen.
Bei der Aufstellung des Lärmaktionsplanes sind die Bürgerinnen und Bürger sowie die Behörden zu beteiligen. Die frühzeitige Beteiligung wurde im Zeitraum vom 10. Mai 2024 bis 10. Juni 2024 durchgeführt, die zweite Mitwirkung erfolgte im Zeitraum von 27. September 2024 bis zum 11. Oktober 2024.
Die Gemeinde Wenden plant die Lärmbelastung nachhaltig und langfristig zu reduzieren.
Die hier vorgeschlagenen Maßnahmen zur Reduzierung der Betroffenheiten an der L 512 und L 714 sollen weiter konkretisiert und mit den zuständigen Behörden abgestimmt werden. Geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen sind immer mit dem jeweiligen Baulastträger (hier Landesstraßen) abzustimmen. Auch auf kommunalen Straßen müssen geschwindigkeits- und verkehrsreduzierende Maßnahmen mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde abgestimmt werden.
Des Weiteren werden verstärkt die Belange des Schallschutzes in der Bauleitplanung bei der Entwicklung neuer Plangebiete berücksichtigt sowie bestehende Planungen ggfs. aktualisiert und der Schallschutz stärker integriert.
Als Vorschlag zur Identifizierung von Ruhigen Gebieten wird der Landschaftsplan Nr. 4 Wenden - Drolshagen der u.a. Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete ausweist, herangezogen.
Der Gemeinderat hat den Lärmaktionsplan am 06.11.2024 beschlossen.