Jahresabschluss

Der Jahresabschluss wird in Nordrhein-Westfalen auf Grundlage des Systems der doppelten Buchführung erstellt. Nach § 95 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Dieser besteht aus

  • der Ergebnisrechnung

  • der Finanzrechnung

  • den Teilrechnungen

  • der Bilanz

Während die Ergebnisrechnung die Erträge und Aufwendungen der Gemeinde gegenüberstellt, werden in der Finanzrechnung reine Zahlungsströme (Ein- und Auszahlungen) betrachtet. In den Teilrechnungen spiegeln sich die Teilergebnis- und Teilfinanzpläne je Produkt (= Dienstleistung) wieder.

Die Bilanz stellt das Kernelement des Jahresabschlusses dar. Hier werden Vermögen und Schulden der Gemeinde zu einem Stichtag (31.12. des jeweiligen Jahres) gegenübergestellt. Aus der Bilanz können wichtige Kernaussagen zur Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde abgeleitet werden.

Der Jahresabschluss ist um einen Anhang und Lagebericht zu erweitern, der u.a. die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sowie Erläuterungen zu einzelnen Bilanzpositionen, Kennzahlen, Chancen und Risiken sowie Plan-Ist-Vergleiche enthält.
 

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