Das Programm „Inklusionsscheck NRW“ wird auch 2026 fortgeführt. Mit ihm fördert die Landesregierung Projekte von und für Menschen mit Behinderungen und deren Teilhabe mit 500.000 Euro jährlich. Ab sofort können gemeinnützige Organisationen, Vereine und Initiativen wieder eine Förderung in Höhe von 2.000 Euro beantragen. Die Anträge können bis zum 30. September online gestellt werden.
Ob bei einer Sportveranstaltung für Menschen mit und ohne Behinderung oder bei einem inklusiven Kulturprojekt – beim Inklusionsscheck geht es darum, Ideen umzusetzen, die das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderungen voranbringen. So sind beispielsweise Anschaffungen oder bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit oder personelle Unterstützung zur barrierefreien Kommunikation förderfähig. Voraussetzung für eine Bewilligung der Förderung ist, dass sich die Aktivitäten an einen möglichst großen Personenkreis richten und die finanzielle Unterstützung gezielt für die inklusive Ausgestaltung des Angebots eingesetzt wird. Außerdem müssen die Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen stattfinden und noch im selben Jahr durchgeführt werden.
Der Inklusionsscheck kann ab sofort in einem unkomplizierten Verfahren über die Internet-Seite http://www.inklusionsscheck.nrw.de beantragt werden. Dort ist auch alles Wissenswerte rund um das Programm zu finden.