Fischereischein wird digital – Jugendfischereischein entfällt ab 1. Juli 2026

Ab dem 1. Juli 2026 führt Nordrhein-Westfalen den digitalen Fischereischein „DigiFischDok“ ein – und mit ihm eine wichtige Vereinfachung: Der bisherige Jugendfischereischein entfällt. Kinder und Jugendliche zwischen zehn und einschließlich 15 Jahren dürfen künftig ohne eigenen Schein in Begleitung einer Person mit gültigem Fischereischein angeln. Zur Identitäts- und Altersüberprüfung ist ein amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis/Reisepass) oder ein Schülerausweis mitzuführen. Dies dient der Entbürokratisierung und erleichtert Familien und Vereinen die Fischerei.

Der digitale Fischereischein wird als fälschungssichere Scheckkarte mit NFC-Chip oder als digitales Zertifikat auf dem Smartphone ausgestellt. Er ist lebenslang gültig, bleibt aber nur nach Abführung der Fischereiabgabe für ein oder fünf Kalenderjahre aktiv.

Wichtig: Der Fischereischein enthält künftig kein Lichtbild und keine Wohnadresse. Daher ist bei der Ausübung der Fischerei immer ein amtlicher Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis) mitzuführen.

Anglerinnen und Angler aus Wenden, die ab dem 1. Juli 2026 die Fischerprüfung bestanden haben, können den Schein ab dem 3. Juli 2026 bequem online über das Bürger-Serviceportal der Gemeinde Wenden aufrufen und beantragen – mit eID-Login via BundID – oder ab dem 6. Juli 2026 persönlich bei der Gemeindeverwaltung mit einem Termin im Einwohnermeldeamt.
Bereits vor dem 1. Juli 2026 ausgestellte Fischereischeine behalten ihre Gültigkeit bis zum regulären Ablaufdatum. Nach Ablauf dieser Gültigkeit besteht hier für die Ausstellung des neuen Fischereischeins lediglich die Möglichkeit, diesen im Einwohnermeldeamt zu beantragen, da die „alten“ Fischereischeine bzw. Fischerprüfungszeugnisse auf Fälschungsmerkmale zu prüfen sind.

Mit dieser Modernisierung setzt Wenden ein weiteres Zeichen für digitale, bürgerfreundliche Verwaltung.
 


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