Die Gemeinde Wenden sucht zum 01.07.2025 Schiedspersonen, die sich im gemeindlichen Schiedsamtsbezirk engagieren möchten.
Schiedspersonen haben die Aufgabe, im Rahmen ihres Ehrenamts bei Rechtsstreitigkeiten schlichtend auf die Parteien einzuwirken, um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Sie befassen sich zum Beispiel mit Nachbarschaftsstreitigkeiten und Privatklagedelikten wie Hausfriedensbruch, Beleidigung und Sachbeschädigung.
Amtszeit von fünf Jahren
Als Schiedsperson oder stellvertretende Schiedsperson kann sich bewerben, wer seinen Wohnsitz im Bereich der Gemeinde Wenden hat und zwischen 25 und 74 Jahre alt ist. Für die ehrenamtliche Tätigkeit sind vor allem Einfühlungsvermögen, Geduld und Verhandlungsgeschick zentrale Eigenschaften, um das Amt erfolgreich auszuführen. Die Wahl der Schiedspersonen erfolgt durch den Rat der Gemeinde für die Dauer von fünf Jahren.
Interessierte werden gebeten, ihre Bewerbung per E-Mail an rathaus@wenden.de oder per Post an den Bürgermeister der Gemeinde Wenden, Herrn Bastian Dröge, Hauptstraße 75, 57482 Wenden zu senden. Bei Rückfragen steht Herr Dröge unter Tel. 02762 / 406-519 zur Verfügung. Weitergehende Informationen gibt es hier.