Hundebestandsaufnahme 2025

Nach den Vorschriften der Hundesteuersatzung der Gemeinde Wenden besteht für Hundehalter die Pflicht, Hunde innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme in den Haushalt bei der Gemeinde anzumelden.

Vor dem Hintergrund der Steuergerechtigkeit ist die Gemeindeverwaltung gehalten, regelmäßig den Hundebestand abzugleichen. Im Rahmen einer Bestandsaufnahme sind nicht nur die Hundehalter, sondern auch die Eigentümer von Grundstücken verpflichtet, über die auf ihrem Grundstück gehaltenen Hunde Auskunft zu erteilen. 

Aus diesem Grund schreibt die Gemeindeverwaltung Ende November 2025 alle Eigentümer an. Sofern auf ihrem Grundstück Hunde gehalten werden, ist ein entsprechendes Formular schriftlich oder elektronisch auszufüllen und einzureichen.

Hier können Sie direkt die Hundebestandsaufnahme online erledigen.


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