Die Gemeinde Wenden hat durch Ratsbeschluss vom 06.11.2025 im Zuge der Grundsteuerreform für das Jahr 2025 neue Grundsteuer-Hebesätze durch eine Hebesatzsatzung festgesetzt:
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 178 v.H.
für die Grundstücke (Grundsteuer B, Wohnen und Gewerbe) auf 469 v.H.
Das Grundsteuergesetz legt als ersten Fälligkeitstermin den 15. Februar eines Jahres fest. Die Gemeinde Wenden plant die Versendung der Grundbesitzabgabenbescheide wie gewohnt Ende Januar als Sammelbescheid für alle kommunalen Abgaben. Die für das Jahr 2025 zu zahlende Grundsteuer ist in dem angesprochenen Sammelbescheid enthalten.
Weitere Informationen zu den Grundbesitzabgaben erhalten Sie hier.