Schutz vor der ASP: neue Allgemeinverfügung im Kreis Olpe

Zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) hat der Kreis Olpe seine Maßnahmen angepasst und eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Für Bürgerinnen und Bürger ändert sich dadurch nur wenig: Das Betreten des Waldes ist und bleibt gestattet; im Kerngebiet und in der Sperrzone 2 müssen Waldbesuchende weiterhin auf den Wegen bleiben und Hunde an die Leine nehmen. 

Die Übersicht der wichtigsten Änderungen: 

  • Die Sperrzone 2 (Zone um das Kerngebiet) wird erweitert. Neu hinzu kommen vor allem Flächen im Stadtgebiet Olpe und im Gemeindegebiet Wenden. 
     
  • Zusätzlich zu dem Schutzzaun, der das Kerngebiet umgibt, wird auch um die Sperrzone 2 ein Schutzzaun errichtet. Dadurch soll eine weitere Verbreitung der Tierseuche durch Verschleppungen aus dem Kerngebiet verhindert werden. Gleichzeit ermöglicht die Zäunung eine verstärkte Bejagung von Wildschweinen innerhalb der Sperrzone 2 und schränkt das Risiko einer weiteren Verschleppung durch jagdlich bedingte Wildbewegungen ein.
     
  • Die Sperrzone 1 wird auf das gesamte Gebiet des Kreises Olpe erweitert. 

Wo genau die einzelnen Zonen liegen und welche Maßnahmen dort gelten, kann auf https://t1p.de/4o3c2 nachgelesen werden. 


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