Wasserversorgung

In der Gemeinde Wenden wird die Trinkwasserversorgung durch die Wasserbeschaffungsverbände (WBVs) und durch die Wasserversorgungsgesellschaft Wenden GmbH & Co. KG wahrgenommen. Die Informationen zu den WBVs finden Sie auf einer gesonderten Unterseite. Nachfolgend werden Informationen zur Wasserversorgung durch die Gesellschaft zur Verfügung gestellt.

Durch die Beschlussfassung des Gemeinderates vom 21.05.2025 wurden Frau Sandra Zander zur kaufmännischen Geschäftsführerin und Herr Chris Rosenthal zum technischen Geschäftsführer der neu gegründeten Wasserversorgungsgesellschaft Wenden Verwaltung mbH bestellt, so dass diese GmbH am 26.05.2025 gegründet werden konnte. Diese GmbH stellt als sogenannte Komplementärin sicher, dass die ebenfalls am 26.05.2025 neu gegründete Wasserversorgungsgesellschaft Wenden mbH & Co. KG das operative Geschäft zum Betrieb, der Instandhaltung und des Ausbaus des örtlichen Wassernetzes zur Versorgung mit Trinkwasser wahrnimmt. 

Die beiden Geschäftsführer arbeiten zusammen mit der Firma BIGGE ENERGIE GmbH & Co. KG neben der täglichen Zurverfügungstellung des Trinkwassers an der Verwaltungs- und Organisationsstruktur und stehen für Rückfragen zur Verfügung. Für Anträge und die Stammdatenpflege können die auf dieser Seite zur Verfügung gestellten Online-Formulare 24/7 genutzt werden.

Sie haben Fragen oder Anliegen zu unseren Rechnungen, Abschlagszahlungen und SEPA-Lastschriftmandaten?
Für diesen Fall haben wir die BIGGE ENERGIE GmbH & Co. KG beauftragt, die Ihnen für Rat und Tat zur Seite steht.

Die Kontaktdaten lauten:
02761 896-2222 
info@​bigge-energie.de

Die Gründung der Wasserversorgungsgesellschaften wurde notwendig, da sich der WBV Hillmicke mit dem Einzugsgebiet der Ortschaften Hillmicke, Wendenerhütte und der BINS durch Beschluss der Verbandsversammlung vom 13.01.2024 aufgelöst hat. Der Kreis Olpe hat den Auflösungsbeschluss und den Beschluss der Verbandsversammlung über das nach vollständiger Abwicklung verbleibende Verbandsvermögen mit Verfügung vom 18.04.2024 genehmigt und verfügt, dass die Auflösung mit dem Tag nach der Verkündung des Auflösungsbeschlusses rechtswirksam wird. 

Die öffentliche Aufgabe der Trinkwasserversorgung fiel nach rechtswirksamer Auflösung und erfolgter Liquidation des WBV auf die Gemeinde Wenden zurück, die nach § 38 Abs. 1 Satz 1 LWG NRW für die Trinkwasserversorgung zuständig ist. Im Rahmen der gemeindlichen Selbstverwaltungsgarantie gemäß Art. 28 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) kann die Kommune in eigener Entscheidung regeln, in welcher Form sie die Aufgabenerbringung organisieren will. Der Rat der Gemeinde Wenden hat sich in öffentlicher Sitzung am 11.12.2024 mehrheitlich dafür ausgesprochen, die Wasserversorgung in der Gemeinde Wenden unter Zuhilfenahme einer privatrechtlich organisierten Unternehmensform, mit einer GmbH & Co. KG sowie einer GmbH durchzuführen. Die Unternehmensgründung ist dem Kreis Olpe als zuständiger Aufsichtsbehörde gemäß § 115 der Gemeindeordnung Nordrhein Westfalen (GO NRW) angezeigt worden. Mit Schreiben vom 20.01.2025 hat der Landrat des Kreises Olpe bestätigt, dass seitens der Aufsichtsbehörde keine rechtlichen Bedenken bzgl. der Gründung der Gesellschaften bestehen. 

Wasserversorgungsgesellschaft Wenden Verwaltung mbH

Gegenstand des am 26.05.2025 gegründeten Unternehmens ist die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin (Komplementärin) der Wasserversorgungsgesellschaft Wenden mbH & Co. KG. Die Geschäftsführung wird durch Frau Sandra Zander und Herrn Chris Rosenthal wahrgenommen.

Wasserversorgungsgesellschaft Wenden mbh & Co. KG

Als 100%ige Tochtergesellschaft der Gemeinde Wenden ist Gegenstand der am 26.05.2025 gegründeten Gesellschaft, der Betrieb, die Instandhaltung und der Ausbau des örtlichen Wassernetzes in Wenden in Erfüllung der Verpflichtungen der Gemeinde Wenden aus § 50 WHG i.V.m. § 38 LWG NRW ihre Bürgerinnen und Bürger mit sauberem Trinkwasser zu Versorgen.

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