Abmeldung ins Ausland oder Abmeldung eines Nebenwohnsitz

Wenn Sie beabsichtigen dauerhaft ins Ausland zu verziehen, dann müssen Sie sich im Einwohnermeldeamt der Gemeinde Wenden abmelden. Die Abmeldung kann frühestens eine Woche vor Ihrem Auszug erfolgen. Sie muss jedoch spätestens zwei Wochen nach Ihrem Auszug dem Einwohnermeldeamt vorliegen.

Ein Nebenwohnsitz kann bei der Stadt/Gemeinde des Haupt- oder Nebenwohnsitzes abgemeldet werden.

gebührenfrei

  • aktueller Personalausweis/Reisepass aller meldepflichtigen Personen
  • Sofern die Abmeldung nicht persönlich erfolgen kann:
    • Vollmacht zur An- und Abmeldung
    • Personalausweis/Reisepass der bevollmächtigten Person
    • ausgefüllter und von der meldepflichtigen Person unterschriebener Meldeschein
    • Personalausweis/Reisepass der meldepflichtigen Person

 

Kontakt

Rathaus der Gemeinde Wenden
Raum: 312
Hauptstraße 75
57482 Wenden
Öffnungszeiten
Tag
Montag:07:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag:07:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch:07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag:07:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag:07:30 Uhr bis 12:30 Uhr

Zur Mittagszeit ist das Einwohnermeldeamt zwischen 12:30 Uhr und 13:30 Uhr geschlossen.

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Hauptstraße 75
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Zur Mittagszeit ist das Einwohnermeldeamt zwischen 12:30 Uhr und 13:30 Uhr geschlossen.

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Zur Mittagszeit ist das Einwohnermeldeamt zwischen 12:30 Uhr und 13:30 Uhr geschlossen.

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