Aufnahmeantrag ins Wählerverzeichnis

Bis zum 42. Tag vor der Wahl werden die wahlberechtigten Personen automatisch in das Wählerverzeichnis aufgenommen. Sollte jedoch zwischen dem 42. und dem 21. Tag vor dem Wahltag ein Zuzug in das Gemeindegebiet stattfinden, so ist die Aufnahme in das Wählerverzeichnis nur auf Antrag möglich.
Der Antrag ist deshalb bis spätestens zum 21. Tag vor der Wahl zu stellen!
Antragsberechtigt sind nur wahlberechtigte Personen.

gebührenfrei

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Fachbereichsleitung
Rathaus der Gemeinde Wenden
Raum: 519
Hauptstraße 75
57482 Wenden
Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag:08:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch:08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag:08:30 Uhr bis 17:30 Uhr
Freitag:08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Zur Mittagszeit ist das Rathaus zwischen 12:00 Uhr und 14:00 Uhr geschlossen.

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