Befreiung von der Ausweispflicht

Die Personalausweisbehörde kann unter bestimmten Vorrausetzungen Personen von der Ausweispflicht befreien.

Eine Befreiung von der Personalausweispflicht ist möglich für Personen, die stark pflegebedürftig sind, oder aus gesundheitlichen Gründen das Haus/die Einrichtung nicht verlassen können (betreute Personen, dauerhaft in einem Pflegeheim wohnhafte Personen und behinderte Personen).

Die Befreiung von der Ausweispflicht kann erst zu dem Zeitpunkt beantragt werden, ab dem der Personalausweis oder der Reisepass ungültig ist. Man erhält eine Bestätigung über die Befreiung von der Ausweispflicht. Zusammen mit dem abgelaufenen Ausweis dient die Bestätigung vor allem zur Vorlage bei Behörden und Banken.

Eine Auslandsreise kann mit der Bestätigung über die Befreiung von der Ausweispflicht nicht durchgeführt werden.

Die Befreiung kann jederzeit rückgängig gemacht werden.

gebührenfrei

  • Alle abgelaufenen Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass) der Person, die von der Ausweispflicht befreit werden soll.
  • Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht mit dem Nachweis über die Immobilität, z.B. von Hausarzt, Krankenhaus, Pflegeheim oder Pflegedienst
  • Bei Betreuungen: Betreuerausweis sowie Personalausweis oder Reisepass des Betreuers.
  • Bei Bevollmächtigung: Vollmacht sowie Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten

Kontakt

Rathaus der Gemeinde Wenden
Raum: 312
Hauptstraße 75
57482 Wenden

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Zur Mittagszeit ist das Einwohnermeldeamt zwischen 12:30 Uhr und 13:30 Uhr geschlossen.

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