Sie können im Einwohnermeldeamt der Gemeinde Wenden Kopien beglaubigen lassen. Eine amtliche Beglaubigung bestätigt, dass die Kopie den gleichen Inhalt hat wie das Originaldokument. Die amtliche Beglaubigung erfolgt durch einen Beglaubigungsvermerk auf der Kopie.
Bitte bringen Sie nur die Originalschriftstücke mit. Die Kopien erstellen wir für Sie im Einwohnermeldeamt.
Im Einwohnermeldeamt sind nur amtliche Beglaubigungen und keine öffentlichen Beglaubigungen möglich. Die öffentliche Beglaubigung bestätigt die Richtigkeit der Kopie einer öffentlichen Urkunde. Für öffentliche Beglaubigungen sind Notare und Gericht sowie bestimmte Behörden (Jugendämter und Standesämter) zuständig.
Beglaubigungen von Personalausweisen sowie Reisepässen können Sie ebenfalls im Einwohnermeldeamt erledigen.
Welche Schriftstücke können beglaubigt werden?
In der Regel kann ein Schriftstück beglaubigt werden, wenn
- das Original von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde
- die benötigte Kopie bei einer deutschen Behörde vorgelegt werden muss
Nicht beglaubigt werden unter anderem:
- Personenstandsurkunden – diese sind beim zuständigen Standesamt anzufordern
- Führerscheine und Nationalpässe – hier darf der Effekt, dass die Kopie an die Stelle des Originals tritt, gerade nicht eintreten
- Abschriften und Kopien, wenn der Zusammenhang eines aus mehreren Blättern bestehenden Schriftstückes aufgehoben ist. (Die Beglaubigung eines Auszuges ist hingegen unter ausdrücklichem Hinweis hierauf zulässig)
- Da die Zulässigkeit der amtlichen Beglaubigung im Wesentlichen vom Rechts-Charakter des Originals abhängt, bedarf es der Kenntnis seines Inhaltes. Dies schließt die Beglaubigung fremdsprachiger Schriftstücke grundsätzlich aus.
- Kopien von Schriftstücken, die Durchstreichungen oder Ergänzungen enthalten, die im Original nicht vorhanden sind
Für Rentenzwecke kann ein Übereinstimmungsvermerk auf der Kopie angebracht werden (keine Beglaubigung). Dieser Vermerk erfolgt nicht im Einwohnermeldeamt, sondern bei der Rentenstelle!
Aufenthalts-, Lebens- bzw. Meldebescheinigungen, die im Ausland vorzulegen sind, bedürfen oft der sogenannten Überbeglaubigung, auch Apostille genannt. Für im Regierungsbezirk Arnsberg ausgestellte öffentliche Urkunden fertigt die Bezirksregierung Arnsberg die Überbeglaubigung/Apostille an.