Beglaubigungen von Unterschriften

Die amtliche Beglaubigung einer Unterschrift bestätigt, dass Sie eine Unterschrift eigenhändig geleistet haben. Dazu müssen Sie sich im Einwohnermeldeamt ausweisen und anschließend das zu unterzeichnende Dokument im Beisein eines Bediensteten des Einwohnermeldeamtes unterschreiben. Die Amtliche Beglaubigung der Unterschrift erfolgt dann durch einen Beglaubigungsvermerk auf dem Dokument. 

Unterschriften können im Einwohnermeldeamt nur auf folgenden Dokumenten beglaubigt werden:

  • Dokumente, die bei einer deutschen Behörde vorgelegt werden müssen
  • Dokumente, die Sie aufgrund eines Gesetzes oder einer anderen Rechtsvorschrift bei einer Behörde vorlegen müssen

Bitte beachten Sie, dass für bestimmte Unterschriften eine öffentliche Beglaubigung notwendig ist. Im Einwohnermeldeamt sind nur amtliche Beglaubigungen und keine öffentlichen Beglaubigungen möglich. Für öffentliche Beglaubigungen von Unterschriften sind Notare zuständig. 

2,00 Euro pro Beglaubigung

Sie müssen zu diesem Termin folgende Unterlagen mitbringen:

  • Zu beglaubigendes Dokument (Original)
  • Ausweisdokumente (Personalausweis oder Reisepass)

Kontakt

Rathaus der Gemeinde Wenden
Raum: 312
Hauptstraße 75
57482 Wenden

Öffnungszeiten
Tag
Montag:07:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag:07:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch:07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag:07:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag:07:30 Uhr bis 12:30 Uhr

Zur Mittagszeit ist das Einwohnermeldeamt zwischen 12:30 Uhr und 13:30 Uhr geschlossen.

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