Fahrerermittlung

Sofern bei einer überschrittenen Höchstgeschwindigkeit der Zeugenfragebogen von der verantwortlichen Person nicht zurückgesandt wurde übernimmt die Gemeinde Wenden die Ermittlung für andere Behörden in Amtshilfe. Hierbei müssen die notwendigen Personalien für das Verfahren aufgenommen werden.

Kontakt

Rathaus der Gemeinde Wenden
Raum: 318
Hauptstraße 75
57482 Wenden
Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag:08:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch:08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag:08:30 Uhr bis 17:30 Uhr
Freitag:08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Zur Mittagszeit ist das Rathaus zwischen 12:00 Uhr und 14:00 Uhr geschlossen.

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