Fischereischein

Mit der Modernisierung des Fischereirechts können Fischereischeine und Nachweise über die Entrichtung der Fischereiabgabe künftig auch digital genutzt werden. Die Beantragung ist online oder bei Ihrer örtlich zuständigen Stadt bzw. Gemeinde möglich.
Wichtig: Fischereischeine, die vor dem 1. Juli 2026 ausgestellt wurden, bleiben bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit gültig. Ein sofortiger Umtausch ist nicht erforderlich.

Was ändert sich?

  • Fischereischeine werden künftig auf Lebenszeit ausgestellt.
  • Die Fischereiabgabe wird künftig getrennt vom Fischereischein entrichtet (für 1 oder 5 Kalenderjahre).
  • Fischereischein und Nachweis der Fischereiabgabe können digital, als Ausdruck oder als Scheckkarte genutzt werden.
  • Bei der Fischereiausübung ist zusätzlich ein amtlicher Lichtbildausweis (bei Jugendlichen auch Schülerausweis) mitzuführen.

Beantragung digitaler Fischerei-Dokumente

  • Fischereischein
    • Umtausch eines vor dem 1. Juli 2026 ausgestellten Fischereischeins: ausschließlich bei der Gemeinde Wenden.
    • Erstbeantragung nach neu bestandener Fischerprüfung ab Juli 2026: wahlweise online oder bei der Gemeinde Wenden.
       
  • Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe
    Die Entrichtung der Fischereiabgabe ist online oder bei der Gemeinde Wenden möglich.
     
  • Fischereischein für Urlauber und Ausländer (Jahresfischereischein)
    Personen, die nicht oder nicht länger als ein Jahr in Nordrhein-Westfalen gemeldet sind, kann auch ohne Fischerprüfung ein Ausländerfischereischein (Jahresfischereischein) erteilt werden, wenn sie in anderer Weise die für die Ausübung des Fischfangs notwendigen Kenntnisse besitzen.
    Der Ausländerfischereischein (Jahresfischereischein) kann entweder online (nur für Personen mit Wohnsitz im EU-Ausland) oder bei der zuständigen Gemeinde beantragt werden.
     
  • Fischereischein mit Begleitung
    Der Fischereischein mit Begleitung kann entweder online oder postalisch beim Landesamt beantragt werden.

Jugendfischereischein entfällt
Der bisherige Jugendfischereischein wird abgeschafft. Kinder und Jugendliche zwischen 10 und einschließlich 15 Jahren dürfen künftig in Begleitung einer Inhaberin oder eines Inhabers eines gültigen Fischereischeins angeln. Bei der Ausübung der Fischerei ist künftig ein amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Kinderpersonalausweis) oder Schülerausweis mitzuführen. Ein entsprechender Ausweis genügt zudem als Nachweis für den Erwerb eines Fischereierlaubnisscheins.

Informationen zum Online-Antrag
Für die Online-Beantragung des Fischereischeins wird ein Nutzerkonto auf der digitalen Identitätsplattform BundID mit eID-Funktion des Personalausweises benötigt.
Für die Online-Beantragung eines Nachweises über die Entrichtung der Fischereiabgabe und des Ausländerfischereischeins reicht grundsätzlich auch ein einfacher BundID-Login (E-Mailadresse und Passwort). Die Bezahlung erfolgt online per Kreditkarte. Weitere Zahlungsmöglichkeiten sollen in den kommenden Jahren schrittweise eingeführt werden.

Weitere Informationen
Ausführliche Informationen zu den neuen Verfahren, den Onlinediensten sowie Antworten auf häufige Fragen finden Sie auf der Internetseite der Leitstelle für das Fischereischeinwesen Nordrhein-Westfalen.
Bei Fragen zur persönlichen Antragstellung wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Wenden. Für die persönliche Antragstellung ist ein Termin erforderlich.

 

  • Fischereischein auf Lebenszeit
    • Online-Antrag: 18,00 €
    • Antrag im Einwohnermeldeamt: 30,00 €
  • Fischereiabgabe für 1 Kalenderjahr (inkl. Gebühr)
    • Online-Antrag: 14,00 €
    • Antrag im Einwohnermeldeamt: 22,00 €
  • Fischereiabgabe für 5 Kalenderjahre (inkl. Gebühr)
    • Online-Antrag: 42,00 €
    • Antrag im Einwohnermeldeamt: 50,00 €
  • Fischereischein für Urlauber und Ausländer (Jahresfischereischein inkl. Fischereiabgabe)
    • Online-Antrag: 20,00 €
    • Antrag im Einwohnermeldeamt: 32,00 €
  • Ein Fischereischein mit Begleitung auf Lebenszeit wird vom Landesamt ausgestellt und kostet grundsätzlich 30,00 €.

Welche Unterlagen müssen beim Angeln mitgeführt werden?

  • Fischereischein (digital, Ausdruck oder Scheckkarte)
  • Nachweis über die entrichtete Fischereiabgabe (digital oder Ausdruck)
  • amtlicher Lichtbildausweis (bei Jugendlichen auch Schülerausweis)
  • gültiger Fischereierlaubnisschein für das jeweilige Gewässer
  • Klicken Sie hier, um den Digitalen Fischereischein (DigiFischDok) bei der Gemeinde Wenden zu beantragen.

  • Klicken Sie hier, um die Fischereiabgabe online zu entrichten. Sie erhalten einen digitalen Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe. Je nach landesrechtlichen Regelungen ist dieser Nachweis beim Fischfang mitzuführen.

  • Klicken Sie hier, wenn Sie Angeln oder Fischen möchten, ohne einen Fischereischein zu besitzen. Hierzu ist es in einigen Bundesländern für einen begrenzten Zeitraum online möglich, einen Urlauber- oder Ausländerfischereischein zu beantragen.

  • Klicken Sie hier, wenn Sie aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischereischeinprüfung (Fischerprüfung) ablegen können. Es kann in diesem Fall ein Fischereischein mit Begleitung erteilt werden.

Kontakt

Rathaus der Gemeinde Wenden
Raum: 312
Hauptstraße 75
57482 Wenden

Öffnungszeiten
Tag
Montag:07:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag:07:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch:07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag:07:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag:07:30 Uhr bis 12:30 Uhr

Zur Mittagszeit ist das Einwohnermeldeamt zwischen 12:30 Uhr und 13:30 Uhr geschlossen. Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. 

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