Fischereischein

Wer dem Fischfang nachgehen möchte, benötigt neben einem Erlaubnisschein des Gewässereigentümers einen gültigen Fischereischein. Dieser kann für Bürgerinnen und Bürger nach bestandener Fischerprüfung im Einwohnermeldeamt der Gemeinde Wenden ausgestellt werden.

Zur Fischerprüfung können Sie sich bei der unteren Fischereibehörde des Kreises Olpe anmelden.

Fischereischein
Der Fischereischein kann für Personen ab dem 14. Lebensjahr, die eine Fischerprüfung abgelegt haben, als Jahres- oder Fünfjahresfischereischein ausgestellt werden. 

Jugendfischereischein
Der Jugendfischereischein kann für Personen ausgestellt werden, die mindestens das 10., aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben. Für den Jugendfischereischein muss keine Prüfung absolviert werden. Er berechtigt jedoch nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Inhabers eines Fischereischeins. 

Sonderfischereischein 
Für Personen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischereiprüfung ablegen können, kann ein Sonderfischereischein erteilt werden. Der Sonderfischereischein berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Inhabers eines Fischereischeines. 

  • Jahresfischereischein; Gültigkeitsdauer: ein Kalenderjahr
    Gebühr: 16,00 € (8,00 € Gebühr zzgl. 8,00 € Fischereiabgabe)
  • Fünfjahresfischereischein; Gültigkeitsdauer: fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre
    Gebühr: 48,00 € (24,00 € Gebühr zzgl. 24,00 € Fischereiabgabe)
  • Jugendfischereischein; Gültigkeitsdauer: ein Kalenderjahr
    Gebühr: 8,00 € (4,00 € Gebühr zzgl. 4,00 € Fischereiabgabe)
  • Sonderfischereischein; Gültigkeitsdauer: ein oder fünf Kalenderjahr/e
    Gebühr: 16,00 € (8,00 € Gebühr zzgl. 8,00 € Fischereiabgabe; für 1 Jahr)
    Gebühr: 48,00 € (24,00 € Gebühr zzgl. 24,00 € Fischereiabgabe; für 5 Jahre)

Neuausstellung

  • Prüfungszeugnis
  • Biometrisches Lichtbild

Verlängerung

  • Bisheriger Fischereischein

Hinweis:
Sofern kein Verlängerungsfeld mehr frei ist, benötigen wir zusätzlich ein biometrisches Lichtbild.

Kontakt

Rathaus der Gemeinde Wenden
Raum: 312
Hauptstraße 75
57482 Wenden
Öffnungszeiten
Tag
Montag:07:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag:07:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch:07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag:07:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag:07:30 Uhr bis 12:30 Uhr

Zur Mittagszeit ist das Einwohnermeldeamt zwischen 12:30 Uhr und 13:30 Uhr geschlossen.

Rathaus der Gemeinde Wenden
Raum: 312
Hauptstraße 75
57482 Wenden
Öffnungszeiten
Tag
Montag:07:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag:07:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch:07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag:07:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag:07:30 Uhr bis 12:30 Uhr

Zur Mittagszeit ist das Einwohnermeldeamt zwischen 12:30 Uhr und 13:30 Uhr geschlossen.

Rathaus der Gemeinde Wenden
Raum: 312
Hauptstraße 75
57482 Wenden
Öffnungszeiten
Tag
Montag:07:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag:07:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch:07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag:07:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag:07:30 Uhr bis 12:30 Uhr

Zur Mittagszeit ist das Einwohnermeldeamt zwischen 12:30 Uhr und 13:30 Uhr geschlossen.

×