Förderung Heizungsumrüstung

Die Förderung dient der Unterstützung von privaten und gewerblichen Antragstellenden zum Ausbau Erneuerbarer Energie in der Gemeinde Wenden. Ziel der Förderung ist es die Zahl der Heizungen die auf fossilen Energieträgern basieren zu reduzieren.

Die auszutauschende Heizungsanlage muss älter als 10 Jahre sein. Mit der Durchführung der Maßnahme dürfen nur Fachhandwerksbetriebe beauftragt werden. Eigenleistungen werden gefördert, wenn die fachgerechte Durchführung der Maßnahme durch einen Energieeffizienz-Experten für Förderprogramme des Bundes schriftlich bestätigt wird. Bei Eigenleistungen können nur die Materialkosten berücksichtigt werden, welche detailliert nachgewiesen werden müssen. Sofern der Tausch gegen eine elektrische Wärmepumpe bezuschusst werden soll, ist der Bezug oder die Eigenproduktion von Ökostrom nachzuweisen.

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