Führungszeugnis

Sie benötigen ein Führungszeugnis?

Das Führungszeugnis können Sie beim Bundesamt für Justiz online beantragen. Dazu benötigen Sie die eID Funktion Ihres Personalausweises oder den elektronischen Aufenthaltstitel. Weitere Informationen finden Sie unter dem Unterpunkt "Online-Beantragung beim Bundesamt für Justiz".

Wir nehmen Ihr Anliegen auch gerne im Einwohnermeldeamt entgegen und leiten es an das Bundesamt für Justiz in Bonn weiter. Dort wird das Führungszeugnis ausgestellt und an Sie oder die von Ihnen benannte Behörde übersandt.

Im Normalfall dauert es zwei bis drei Wochen, bis das Führungszeugnis ausgestellt ist.

Zum besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch kann seit dem 1. Mai 2010 von jeder Person, die beruflich oder ehrenamtlich Minderjährige betreut, erzieht oder ausbildet, ein erweitertes Führungszeugnis verlangt werden. Hierzu muss eine Bescheinigung der Stelle bei Beantragung vorgelegt werden, welche das Führungszeugnis benötigt.

Weiterhin gibt es ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (z. B. für die Erteilung einer Fahrerlaubnis). Dieses enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden (z. B. Widerruf einer Berufserlaubnis). Ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer deutschen Behörde wird der betreffenden Behörde unmittelbar übersandt.

Gebühr: 13,00 Euro

  • Personalausweis/Reisepass
  • Eine persönliche Vorsprache ist zwingend erforderlich (Für minderjährige Kinder kann die Beantragung auch durch einen Erziehungsberechtigten erfolgen)
  • Ggfs. Bestätigung für erweitertes Führungszeugnis
  • Ggfs. Bestätigung über Gebührenbefreiung
  • Ggfs. Adresse für behördliches Führungszeugnis, sowie Aktenzeichen oder Verwendungszweck

Kontakt

Rathaus der Gemeinde Wenden
Raum: 312
Hauptstraße 75
57482 Wenden

Öffnungszeiten
Tag
Montag:07:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag:07:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch:07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag:07:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag:07:30 Uhr bis 12:30 Uhr

Zur Mittagszeit ist das Einwohnermeldeamt zwischen 12:30 Uhr und 13:30 Uhr geschlossen.

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