Eine Aufstellung der notwendigen Unterlagen finden Sie in dem Merkblatt, welches Sie sich hier herunterladen können.
Merkblatt für den Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach § 2 Gaststättengesetz (GastG)
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Schank- und Speisewirtschaft
Es wäre von Vorteil, wenn die Unterlagen persönlich abgegeben werden, da evtl. auftretende Fragen direkt geklärt werden können.
Die Erteilung der Erlaubnis kann erst nach Prüfung der vollständig eingereichten Antragsunterlagen, sowie nach Anhörung aller weiteren zuständigen Behörden erfolgen.