Jagd- und/oder Wildschaden

Mit Wildschaden wird der durch Wild verursachte Schaden in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft bezeichnet.

Wildschäden in der Landwirtschaft sind im Sinne der Jagdgesetze Beschädigungen der von Landwirten genutzten Flächen und deren Saat sowie der Feldfrucht durch jagdbare Tiere.

Wildschäden in der Forstwirtschaft beziehen sich auf Beschädigungen der Flora durch Verbiss, Schälung und Reiben (Fegen) von Wild (wildlebende Tiere, die dem Jagdgesetz unterliegen) an vorwiegend jungen Forstpflanzen.

Jagdschaden

Kontakt

Rathaus der Gemeinde Wenden
Raum: 318
Hauptstraße 75
57482 Wenden

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Dienstag:08:30 Uhr bis 16:00 Uhr
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Freitag:08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Zur Mittagszeit ist das Rathaus zwischen 12:00 Uhr und 14:00 Uhr geschlossen.

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