Kfz-Stillegung

Fahrzeuge, für welche ein Versicherungsschutz nicht oder nicht mehr besteht, werden durch den Außendienst des Fachdienst Sicherheit und Ordnung, in Amtshilfe für den Kreis Olpe, vorübergehend stillgelegt. Gleiches gilt auch für Rückstände bei der Kfz-Steuer. Eine Stilllegung wird durch das Straßenverkehrsamt des Kreises Olpe vorab angedroht. Sie kann durch Vorlage einer neuen "Doppelkarte" abgewendet werden, wenn es um fehlenden Versicherungsschutz geht. Geht es um Rückstande bei der Kfz-Steuer, ist der schlüssige Nachweis der fälligen Zahlung erforderlich. 

Kraftfahrzeug Auto

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Rathaus der Gemeinde Wenden
Raum: 318
Hauptstraße 75
57482 Wenden
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Zur Mittagszeit ist das Rathaus zwischen 12:00 Uhr und 14:00 Uhr geschlossen.

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