Kulturprogramm

Im Rahmen des Kulturprogramms werden kulturelle Veranstaltungen in der Aula der Gesamtschule oder in anderen Schulen/Turnhallen der Gemeinde Wenden gefördert, die von Vereinen/Kulturträgern, die ihren Sitz und Wirkungskreis in der Gemeinde Wenden haben, durchgeführt werden. Grundsätzlich wird für jeden Verein pro Jahr maximal eine eintägige Veranstaltung gefördert, beim Chorgemeinschaftsfest wird maximal eine dreitägige Veranstaltung gefördert. Die Förderung beträgt 100 % der vom Fachdienst „Gebäude und Grundstücke“ festgesetzten Miete (einschließlich der Nutzungsgebühr für die Milchtheke und der Reinigungspauschale, wenn die Räumlichkeiten besenrein übergeben werden). Bei kulturellen Veranstaltungen in nicht-gemeindlichen Räumen wird ein Zuschuss gewährt, der sich an der Miete für die Aula orientiert.

  • Sie können dieses Formular nutzen, um einen Antrag auf Aufnahme in das Kulturprogramm der Gemeinde Wenden zu stellen.

Kontakt

Rathaus der Gemeinde Wenden
Raum: 207
Hauptstraße 75
57482 Wenden

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag:08:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch:08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag:08:30 Uhr bis 17:30 Uhr
Freitag:08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Zur Mittagszeit ist das Rathaus zwischen 12:00 Uhr und 14:00 Uhr geschlossen.

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