Meldebescheinigung

Personen, die in Wenden gemeldet sind, können sich im Einwohnermeldeamt die nachfolgenden Bescheinigungen ausstellen lassen.

Meldebescheinigung
Mit einer Meldebescheinigung können Sie gegenüber Dritten Ihre derzeitige Anschrift nachweisen. Die Bescheinigung enthält folgende Daten:

  • Name
  • Vorname
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort
  • Familienstand
  • Zuzugsdatum
  • Meldeanschrift
  • Ggf. Daten des Ehegatten und minderjähriger Kinder

Lebensbescheinigung
Die Lebensbescheinigung erbringt den Nachweis gegenüber Rentenversicherungsträgern, dass eine Person im Melderegister gemeldet ist und lebt. Antragsteller/innen müssen persönlich im Bürgerbüro erscheinen. Zusätzlich muss ein Vordruck des Rentenversicherungsträgers mitgebracht werden, auf dem die Bestätigung erfolgt.

Gebühr Meldebescheinigung: 9,00 €

  • Personalausweis/Reisepass
  • Ggf. Vordruck für Lebensbescheinigung
Lebensbescheinigung

Kontakt

Rathaus der Gemeinde Wenden
Raum: 312
Hauptstraße 75
57482 Wenden

Öffnungszeiten
Tag
Montag:07:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag:07:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch:07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag:07:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag:07:30 Uhr bis 12:30 Uhr

Zur Mittagszeit ist das Einwohnermeldeamt zwischen 12:30 Uhr und 13:30 Uhr geschlossen.

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