Personalausweis

Ausweispflicht
Alle Deutschen müssen ab 16 Jahren ein gültiges Ausweisdokument besitzen. 

Antrag
Einen Personalausweis können Sie nur persönlich im Einwohnermeldeamt beantragen. Mit Zustimmung der Sorgeberechtigten kann der Ausweis auch für ein minderjähriges Kind unter 16 Jahren beantragt werden. In der Regel sind beide Elternteile sorgeberechtigt und müssen daher beide den Antrag im Einwohnermeldeamt unterschreiben. Sofern der Antrag nur durch eine sorgeberechtigte Person gestellt wird, müssen eine unterschriebene Einverständniserklärung sowie ein Ausweisdokument des nicht anwesenden Elternteils vorgelegt werden. In beiden Fällen muss das Kind anwesend sein.

Gültigkeitsdauer
Personalausweis bis 24 Jahren – 6 Jahre
Personalausweis ab 24 Jahren – 10 Jahre
vorläufiger Personalausweis – maximal 3 Monate

Online-Ausweis (eID-Funktion)
Ihr Personalausweis ist mit einem Chip ausgestattet. Dieser macht es möglich sich im Internet oder an Automaten elektronisch auszuweisen. Behördengänge oder geschäftliche Angelegenheiten können Sie ganz einfach über das Internet erledigen. Weitere Informationen rund um die Online-Ausweisfunktion finden Sie im Personalausweisportal des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.
An Personen unter 16 Jahren werden Personalausweise nur mit ausgeschalteter Online-Ausweisfunktion ausgegeben. Das nachträgliche Einschalten der Funktion ist nach Vollendung des 16. Lebensjahres auf Antrag möglich.

Digitales Passfoto
Im Einwohnermeldeamt besteht die Möglichkeit ein Passfoto vor Ort digital zu erstellen. Der Fotokiosk ist als Selbstbedienungsterminal jederzeit zugänglich. Es sind auch Fotos für Personen mit einer Körpergröße von < 1,20m möglich. Sollten hier Probleme entstehen stehen die Mitarbeiter im Einwohnermeldeamt bei Rückfragen zur Verfügung.

  • Personalausweis bis 24 Jahre: 22,80 €
  • Personalausweis ab 24 Jahre: 37,00 €
  • Vorläufiger Personalausweis: 10,00 €
  • Aktuelles, biometrisches Lichtbild
  • Bisheriger Personalausweis /Reisepass oder eine Geburts-/Heiratsurkunde
  • Bei Anträgen für Kinder unter 16 Jahren:
    • Kinder müssen bei Antragstellung anwesend sein
    • Personalausweise oder Reisepässe der sorgeberechtigten Personen
    • Ggfs. Nachweis über das Sorgerecht (z.B. Sorgerechtserklärung)
    • Ggfs. Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils mit Personalausweis oder Reisepass (ggfs. Kopie)

Personalausweise werden bei der Bundesdruckerei gefertigt. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit liegt bei ca. 3 bis 4 Wochen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass sich die Bearbeitungszeit insbesondere zu den Reisezeiten im Frühjahr und Sommer deutlich verlängern kann.

Kontakt

Rathaus der Gemeinde Wenden
Raum: 312
Hauptstraße 75
57482 Wenden

Öffnungszeiten
Tag
Montag:07:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag:07:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch:07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag:07:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag:07:30 Uhr bis 12:30 Uhr

Zur Mittagszeit ist das Einwohnermeldeamt zwischen 12:30 Uhr und 13:30 Uhr geschlossen.

Rathaus der Gemeinde Wenden
Raum: 312
Hauptstraße 75
57482 Wenden

Öffnungszeiten
Tag
Montag:07:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag:07:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch:07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag:07:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag:07:30 Uhr bis 12:30 Uhr

Zur Mittagszeit ist das Einwohnermeldeamt zwischen 12:30 Uhr und 13:30 Uhr geschlossen.

Rathaus der Gemeinde Wenden
Raum: 312
Hauptstraße 75
57482 Wenden

Öffnungszeiten
Tag
Montag:07:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag:07:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch:07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag:07:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag:07:30 Uhr bis 12:30 Uhr

Zur Mittagszeit ist das Einwohnermeldeamt zwischen 12:30 Uhr und 13:30 Uhr geschlossen.

×