Psychisch erkrankte Personen

Psychisch erkrankte Personen können gegen ihren Willen oder im Zustand der Willenlosigkeit untergebracht werden, soweit gewichtige Anhaltspunkte für eine Selbstgefährdung (Leben oder Gesundheit) oder eine Gefährdung bedeutender Rechtsgüter anderer auf Grund der psychischen Krankheit bestehen.

Wer ist zuständig?

Das Unterbringungsverfahren wird vom Ordnungsamt durchgeführt. Angaben zum genauen Sachverhalt können formlos übermittelt werden an

Je nach Bedrohungslage kann es auch notwendig sein, zum unmittelbaren Schutz von Gesundheit und Leben, Hilfe der Kreispolizeibehörde Olpe in Anspruch zu nehmen.

psychisch kranke psycho krank

Kontakt

Rathaus der Gemeinde Wenden
Raum: 318
Hauptstraße 75
57482 Wenden

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag:08:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch:08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag:08:30 Uhr bis 17:30 Uhr
Freitag:08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Zur Mittagszeit ist das Rathaus zwischen 12:00 Uhr und 14:00 Uhr geschlossen.

×