Spielhallenerlaubnis

Wer gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen betreiben will, das ausschließlich oder überwiegend der Aufstellung von Spielgeräten oder der Veranstaltung anderer Spiele mit Gewinnmöglichkeit oder der gewerbsmäßigen Aufstellung von Unterhaltungsspielen ohne Gewinnmöglichkeit dient, bedarf einer Erlaubnis. Spielhallen dürfen täglich von 6.00 Uhr bis 1.00 Uhr geöffnet sein. Die Erlaubnis ist formlos zu beantragen.

Die Spielhallenerlaubnis ist mit einer Verwaltungsgebühr verbunden. Diese muss aber für jeden Fall individuell erfragt werden.

Kontakt

Rathaus der Gemeinde Wenden
Raum: 317
Hauptstraße 75
57482 Wenden

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag:08:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch:08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag:08:30 Uhr bis 17:30 Uhr
Freitag:08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Zur Mittagszeit ist das Rathaus zwischen 12:00 Uhr und 14:00 Uhr geschlossen.

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