Straßenanliegerbescheinigung

Mitteilung der Gemeinde Wenden darüber, ob gegenwärtig für ein bestimmtes Grundstück noch Beiträge oder Kosten (Erschließungs- oder Straßenausbaubeiträge, Kanalanschlussbeiträge und/oder -kosten) zu entrichten sind und in welcher Höhe diese gegebenenfalls anfallen.

Derartige Bescheinigungen dienen in erster Linie Kreditinstituten als Unterlage zur Beurteilung der Gesamtkosten eines Bauvorhabens oder einer Immobilie und der Bonität des Schuldners.

Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Wenden.

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