Streitschlichtung

Das Schiedsamt bietet eine unkomplizierte Möglichkeit zur außergerichtlichen Schlichtung von zivilrechtlichen Streitigkeiten und bestimmten Strafsachen durch ehrenamtliche Schiedspersonen. Die Schiedspersonen werden für fünf Jahre vom Gemeinderat gewählt und sind Ansprechpartner für Streitfälle außerhalb des Gerichts.

Das Schiedsamt unterstützt bei Nachbarschaftsstreitigkeiten, Konflikten aus Verträgen, Schadensersatzforderungen sowie bei Streitigkeiten um persönliche Ehre oder das Benachteiligungsverbot. Bei bestimmten leichteren Straftaten wie Beleidigung, Hausfriedensbruch oder fahrlässiger Körperverletzung ist ein vorheriger Schlichtungsversuch vor einer Privatklage vorgeschrieben.

Ablauf des Schlichtungsverfahrens

  • Antrag schriftlich, mündlich oder ggf. per E-Mail an die Schiedsperson
  • Terminvereinbarung zur mündlichen, nicht öffentlichen Verhandlung
  • Vermittlung eines Vergleichs durch die Schiedsperson; ein erzielter Vergleich ist rechtswirksam und vollstreckbar

Kontaktdaten der Schiedsperson in Wenden

Gudio Pasternack
Karl-Arnold-Straße 8
57482 Wenden
schiedsamt-wenden@​web.de
0160 97037823

Stellvertreter
Thomas Käseberg
Johann-von-Bever-Straße 59
5782 Wenden
schiedsamt-wenden@​web.de
0171 3840611

Schiedsleute

Kontakt

Fachbereichsleitung

Rathaus der Gemeinde Wenden
Raum: 519
Hauptstraße 75
57482 Wenden

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag:08:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch:08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag:08:30 Uhr bis 17:30 Uhr
Freitag:08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Zur Mittagszeit ist das Rathaus zwischen 12:00 Uhr und 14:00 Uhr geschlossen.

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