Übermittlung der Kehrbuchdaten zum Zwecke der kommunalen Wärmeplanung

Bezirksschornsteinfeger sind verpflichtet, bestimmte Daten aus Ihren elektronischen Kehrbüchern zum Zwecke der kommunalen Wärmeplanung zu übermitteln.

Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin oder bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger sind nach dem Wärmeplanungsgesetz verpflichtet, bestimmte Daten aus Ihren elektronischen Kehrbüchern an die planungsverantwortlichen Stellen zum Zwecke der kommunalen Wärmeplanung zu übermitteln.

Für die Übermittlung der Daten zur kommunalen Wärmeplanung wird ein Elster-Unternehmenskonto bzw. ein persönliches Unternehmenszertifikat benötigt.

kostenfrei

Schornsteinfeger
Kehrbuchdaten
Wärmeplanung

Kontakt

Rathaus der Gemeinde Wenden
Raum: 414
Hauptstraße 75
57482 Wenden

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag:08:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch:08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag:08:30 Uhr bis 17:30 Uhr
Freitag:08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Zur Mittagszeit ist das Rathaus zwischen 12:00 Uhr und 14:00 Uhr geschlossen.

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