Verbrennen von Schlagabraum

Das Beseitigen von Schlagabraum, soweit die Verbrennung nicht im Wald erfolgt, schlagabraumähnliche Abfälle, die in Weihnachtsbaumkulturen, Baumschulen oder Gärtnereien anfallen, sowie Baum- und Strauchschnitt und Stroh können von der Gemeinde Wenden genehmigt werden, wenn Vorgaben eingehalten werden.

Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle darf das Allgemeinwohl nicht beeinträchtigen.

gebührenfrei

Müll Grünschnitt Feuer Grünschnitt Äste
Holz verbrennen
Holzabfälle

Kontakt

Rathaus der Gemeinde Wenden
Raum: 202
Hauptstraße 75
57482 Wenden

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag:08:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch:08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag:08:30 Uhr bis 17:30 Uhr
Freitag:08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Zur Mittagszeit ist das Rathaus zwischen 12:00 Uhr und 14:00 Uhr geschlossen.

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