Verbrennen von Schlagabraum

Das Beseitigen von Schlagabraum, soweit die Verbrennung nicht im Wald erfolgt, schlagabraumähnliche Abfälle, die in Weihnachtsbaumkulturen, Baumschulen oder Gärtnereien anfallen, sowie Baum- und Strauchschnitt und Stroh können von der Gemeinde Wenden genehmigt werden, wenn Vorgaben eingehalten werden.

Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle darf das Allgemeinwohl nicht beeinträchtigen.

gebührenfrei

Müll Grünschnitt Feuer Grünschnitt Äste
Holz verbrennen
Holzabfälle
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