Vergnügungssteuererklärung

Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Es werden in der Gemeinde veranstaltete Vergnügungen besteuert. Hierzu gehören zum Beispiel der Betrieb von Geldspiel- und Unterhaltungsgeräten.

Sie können das Formular nutzen, um eine Erklärung zur Vergnügungssteuer bei Spielapparaten mit Gewinnmöglichkeit einzureichen.

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Kontakt

Rathaus der Gemeinde Wenden
Raum: 504
Hauptstraße 75
57482 Wenden

Öffnungszeiten
Tag
Dienstag:08:30 Uhr bis 15:00 Uhr
Mittwoch:08:30 Uhr bis 15:00 Uhr
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