Verkehrsbehinderung durch Pflanzenüberwuchs

Überwuchs von Bepflanzung in den öffentlichen Straßenbereich behindert die Verkehrsteilnehmer und führt zu einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit.Dementsprechend sind Anpflanzungen bis auf die Grundstücksgrenzen zurückzuschneiden, wobei allerdings in der Zeit vom 01.03. bis zum 30.09. gemäß § 64 des Landschaftsgesetzes nur ein Pflegeschnitt erfolgen darf. Nach dem 30.09. ist ein Rückschnitt bis auf die Grundstücksgrenze durchzuführen.
Benachrichtigungen über behindernden Überwuchs können Sie an die genannten Ansprechpartner/-innen geben oder direkt online über das Anregungs- und Ereignismanagement melden.

Pflanzenüberwuchs

Kontakt

Rathaus der Gemeinde Wenden
Raum: 318
Hauptstraße 75
57482 Wenden

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag:08:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch:08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag:08:30 Uhr bis 17:30 Uhr
Freitag:08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Zur Mittagszeit ist das Rathaus zwischen 12:00 Uhr und 14:00 Uhr geschlossen.

Rathaus der Gemeinde Wenden
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