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Baugrundstück aus gemeindlichem Eigentum

Sofern Sie am Erwerb eines gemeindlichen Baugrundstücks interessiert sein sollten, wird Ihnen empfohlen sich in die Bewerberliste der Gemeinde Wenden eintragen zu lassen. Ortsansässige Bewerber werden bei der Vergabe von gemeindlichen Baugrundstücken grundsätzlich bevorzugt.

Die Grundlage für die Aufnahme in die Bewerberliste der Gemeinde Wenden ist der Eingang einer schriftlichen Bewerbung. Das dazugehörige Formular kann über das Bürgerserviceportal abgerufen werden. Über die Vergabe von gemeindlichen Baugrundstücken entscheiden die jeweiligen örtlichen Ratsmitglieder unter Zustimmung der Vorsitzenden der im Rat der Gemeinde Wenden vertretenen Fraktionen. 

Die Beurkundung des zu schließenden notariellen Grundstückskaufvertrages kann dann durch einen Notar Ihrer Wahl vorgenommen werden. Das erworbene Baugrundstück ist innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren nach Vertragsabschluss mit einem Wohnhaus mit maximal zwei Wohneinheiten zu bebauen. Eine Wohneinheit ist über einen Zeitraum von acht Jahren nach Vertragsabschluss selbst zu nutzen.

Baugrundstück aus gemeindlichem Eigentum Grundstück Gemeindliches Eigentum

Kontakt

Rathaus der Gemeinde Wenden
Raum: 608
Hauptstraße 75
57482 Wenden

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag:08:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch:08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag:08:30 Uhr bis 17:30 Uhr
Freitag:08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Zur Mittagszeit ist das Rathaus zwischen 12:00 Uhr und 14:00 Uhr geschlossen.

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