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Straßenanliegerbescheinigung

Mitteilung der Gemeinde Wenden darüber, ob gegenwärtig für ein bestimmtes Grundstück noch Beiträge oder Kosten (Erschließungs- oder Straßenausbaubeiträge, Kanalanschlussbeiträge und/oder -kosten) zu entrichten sind und in welcher Höhe diese gegebenenfalls anfallen.

Derartige Bescheinigungen dienen in erster Linie Kreditinstituten als Unterlage zur Beurteilung der Gesamtkosten eines Bauvorhabens oder einer Immobilie und der Bonität des Schuldners.

Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Wenden.

Kontakt

Rathaus der Gemeinde Wenden
Raum: 502
Hauptstraße 75
57482 Wenden

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag:08:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch:08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag:08:30 Uhr bis 17:30 Uhr
Freitag:08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Zur Mittagszeit ist das Rathaus zwischen 12:00 Uhr und 14:00 Uhr geschlossen.

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