Die Ehrenamtskarte NRW ist ein Zeichen des Dankes und der Anerkennung für intensives bürgerschaftliches Engagement.
Ziel und Zweck der Ehrenamtskarte:
Mit der Vergabe von Ehrenamtskarten möchten das Land, die Kreise und Kommunen den zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern mit mehr als bloßen Worten danken für die Zeit und Kraft, die sie dem Allgemeinwohl in vielfältiger Weise zur Verfügung stellen.
Vorteile:
Unabhängig von ihrem Wohnort erhalten ihre Inhaberinnen und Inhaber aufgrund einer Vereinbarung zwischen dem Land und seinen Städten und Gemeinden in ganz Nordrhein-Westfallen vergünstigten Eintritt in viele öffentliche und private Einrichtungen und zu Veranstaltungen unterschiedlicher Art.
Antragsvoraussetzungen:
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Der Antragstellende muss mindestens fünf Stunden ehrenamtliche Arbeit pro Woche oder 250 Stunden im Jahr leisten,
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bereits mindestens 2 Jahre ehrenamtlich tätig gewesen sein,
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ehrenamtliche Arbeit ausschließlich für Dritte ohne Aufwandsentschädigung leisten, die über die Erstattung von entstandenen Kosten nicht hinausgeht,
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Das Mindestalter für Karteninhaber beträgt 16 Jahre.
Weitere Informationen zur Ehrenamtskarte finden Sie auf der Homepage der Landesregierung Nordrhein-Westfalen unter Ehrenamtskarte NRW | Engagiert NRW (engagiert-in-nrw.de)