Hinweise zum Winterdienst, zur Räum- und Streupflicht sowie zur Müllabfuhr

Um einen ordnungsgemäßen Winterdienst sicherzustellen, bitten wir Sie, Fahrzeuge nach Möglichkeit auf größeren, übersichtlichen Flächen abzustellen und kurze Fußwege in Kauf zu nehmen. Nur so ist gewährleistet, dass Straßen – insbesondere schmale Straßen und Sackgassen – zuverlässig geräumt werden können.
Dies dient nicht zuletzt der Sicherstellung der Durchfahrtsmöglichkeit für Rettungsfahrzeuge.

Wir weisen in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf die Räum- und Streupflicht der Anliegerinnen und Anlieger hin. Gehwege sind im Rahmen der geltenden Satzung rechtzeitig von Schnee und Eis zu befreien und bei Bedarf zu streuen, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.

Hinweise zur Müllabfuhr in der Winterzeit

Witterungsbedingt kann es zu Verzögerungen bei der Müllabfuhr kommen. Bitte beachten Sie daher folgende Regelungen:

  • Mülltonnen sind bis zur tatsächlichen Leerung bereitgestellt zu lassen
  • Bei Minusgraden ist der Abfall vorab zu lockern, um eine vollständige Entleerung zu ermöglichen
  • Mülltonnen dürfen nicht hinter Schneehaufen oder Verwehungen abgestellt werden,
    da diese Stellen mit den großen Müllfahrzeugen nicht erreichbar sind und ein Abtransport der Tonnen nicht möglich ist

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe bei der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit sowie einer reibungslosen Abfallentsorgung während der Wintermonate.


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