Anzeige von Tiefbauarbeiten

In Deutschland sind die Aufbruchgenehmigung und die Fertigstellungsanzeige zwei Begriffe im Bereich des Straßenbaus, insbesondere bei Arbeiten, die den öffentlichen Straßenraum betreffen, wie zum Beispiel der Verlegung von Versorgungsleitungen. Die Aufbruchgenehmigung und die Fertigstellungsanzeige können online abgewickelt werden. 

Aufbruchgenehmigung
Die Aufbruchgenehmigung ist notwendig, wenn im öffentlichen Raum (insbesondere auf öffentlichen Straßen, Gehwegen oder Plätzen) gegraben, gebohrt oder sonstige Bauarbeiten durchgeführt werden sollen.
Der Zweck einer Aufbruchgenehmigung besteht darin, sicherzustellen, dass die geplanten Arbeiten den Verkehr und die Sicherheit möglichst wenig beeinträchtigen und die Arbeiten ordnungsgemäß ausgeführt werden. Dabei werden auch Regelungen zur Wiederherstellung des Straßenbelags nach Abschluss der Arbeiten festgelegt.

Fertigstellungsanzeige
Die Fertigstellungsanzeige ist die Mitteilung an die zuständige Behörde, dass die beantragten und genehmigten Arbeiten abgeschlossen sind. Dies erfolgt nach der Durchführung der Arbeiten und ist in der Regel in der Aufbruchgenehmigung vorgeschrieben.
Der Zweck der Fertigstellungsanzeige ist es, der Behörde die Möglichkeit zu geben, die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten zu überprüfen, insbesondere die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands des Straßenbelags oder der Oberflächen. Die Behörde kann eine Abnahme vor Ort durchführen und feststellen, ob die Auflagen der Aufbruchgenehmigung erfüllt wurden.

  • Sie können dieses Formular nutzen, um Aufbruchs- oder Fertigstellungsanzeigen für Tiefbauarbeiten/ Aufgrabungen einzureichen.

Aufgrabungen Tiefbau Aufbruchgenehmigung
Aufbruchanzeige
Fertigstellungsanzeige
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